Fluggastdaten: BKA muss Himmels-Rasterfahndung deutlich zurückfahren

Rund 146 Millionen Passagierdatensätze hat das BKA seit 2018 gesammelt. Der Berg muss nach dem jüngsten EuGH-Urteil gegen diese Vorratsspeicherung schrumpfen.

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(Bild: Timofeev Vladimir/Shutterstock.com)

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Das Bundeskriminalamt (BKA) muss seine anlasslose Fluggastüberwachung massiv begrenzen. Auslöser ist das Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Juni, mit dem dieser die Hürden für die bisher praktizierte Vorratsspeicherung sogenannter Passenger Name Records (PNR) deutlich höher gelegt hat. Bislang erfasste die Polizeibehörde rund 40 Millionen Flugreisen pro Jahr. Der entsprechende Berg ist so zwischen August 2018 und April 2022 laut der taz auf die Sätze von 145.821.880 Flugpassagieren angewachsen, während es 2020 noch rund 105 Millionen waren.

Im Lichte der EuGH-Entscheidung wird das BKA einen Großteil des Materials löschen müssen. Eine "allgemeine, unterschiedslos für alle Fluggäste geltende Speicherfrist" von fünf Jahren darf es laut der Luxemburger Richter nicht mehr geben. Nach Ablauf von sechs Monaten ist die Speicherung "auf das absolut Notwendige" zu beschränken. Die Daten mussten zwar bisher bereits nach dieser Frist "depersonalisiert" werden. Auf richterlichen Beschluss hin konnte diese Pseudonymisierung aber rückgängig gemacht werden. Beim BKA ist dies der taz nach in 670 Fällen auch erfolgt. Künftig werden solche Vorgänge kaum mehr möglich sein.

Bei Flügen innerhalb der EU dürfen PNR fortan ferner nur noch erhoben, aufbewahrt und ausgewertet werden, wenn insbesondere eine akute terroristische Bedrohung vorliegt. Laut dem Bericht betreffen beim BKA bisher 61 Prozent der Datensätze solche "Intra-EU-Flüge". Der Großteil der Sammelgrundlage wird so von vornherein hinfällig. Das Polizeiamt hält diese Restriktionen für "nicht förderlich" im Sinne einer effektiven Strafverfolgung und der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit. Hierzulande lag die Trefferquote für potenzielle Gefährder 2019 aber nur bei 0,082 Promille.

Das BKA verweise seit dem Start der Himmels-Rasterfahndung mittlerweile auf 20.012 Fahndungserfolge beim Abgleich von Flugpassagierdaten mit anderen Fahndungsregistern, heißt es bei der taz. Parallel habe ein Musterabgleich ohne Künstliche Intelligenz in den knapp vier Jahren 670 Treffer erzielt. Dabei gehe es darum, bisher unbekannte Straftäter anhand bestimmter Modelle auszumachen. Wer etwa die gleichen Reiserouten nutze wie Drogenkuriere und sich auch sonst so verhalte, müsse mit einer individuellen Überprüfung rechnen. Das Bundesinnenministerium wertet das Urteil derweil noch aus, will aber zeitnah die nötigen gesetzlichen Anpassungen anstoßen. Deutliche Einschränkungen seien schon absehbar.

(bme)