AirTags und andere Tracker: im Gepäck eigentlich verboten

Trotz Kofferchaos an den Flughäfen darf man laut Lufthansa AirTags und andere Tracker nicht in sein Aufgabegepäck stecken. Es fehlt die offizielle Zulassung.

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Gepäckwagen voller Koffer vor einer Flugzeugturbine

Koffer am Flughafen: Aktuell ist das Chaos groß.

(Bild: gemeinfrei)

Lesezeit: 3 Min.

Wer momentan – und auch in den vergangenen Wochen – mit dem Flugzeug verreist, sieht sich nicht nur mit langen Schlangen an Schalter und Sicherheitskontrolle konfrontiert, sondern muss oft auch um sein Gepäck fürchten.

Zu wenig Personal an den Flughäfen und Schwierigkeiten bei den regulären Abläufen führen dazu, dass Koffer deutlich öfter zu spät ausgeliefert werden, als man das üblicherweise kennt. Immer mehr Reisende setzen daher auf Tracker wie Apples AirTags, um überprüfen zu können, wo sich ihr Gepäck gerade befindet. Doch genau das ist offiziell nicht erlaubt: Wie die deutsche Airline Lufthansa mitteilt, gibt es sogar ein explizites Verbot.

Die AirTags sind kompakt, laufen lange und kosten im Viererpack je nach Händler knapp 25 Euro pro Stück. Mittels Bluetooth und Ultra-Wideband-Funk stehen sie mit iPhones und anderen Apple-Geräten in der Nähe in Verbindung, um ihre Position durchzugeben. Das klappt erstaunlich gut, weshalb es viele Geschichten erfolgreicher Funde verlorengeglaubter Gegenstände gibt. Im oder am Koffer untergebracht, lässt sich mittels AirTag feststellen, ob das Gepäck tatsächlich im gleichen Flieger unterwegs ist oder nicht mitkam. Am Flughafen selbst kann man ebenfalls nachvollziehen, wo es sich ungefähr befindet. Das hilft beim aktuellen Kofferchaos potenziell enorm.

Doch laut Lufthansa ist das alles quasi illegal. Wie eine Lufthansa-Vertreterin gegenüber dem Wirtschaftsblatt Wiwo in dieser Woche mitteilte, seien die Tracker "in Flugzeugen weltweit bislang nicht erlaubt". Das bedeutet nicht unbedingt, dass sie gefährlich wären – es heißt nur, dass es bislang zu keiner Entscheidung seitens der großen Airline-Verbände sowie Flugsicherheitsbehörden gekommen ist. Bei anderer Elektronik sind diese teilweise strikt, etwa was die Beförderung von Akkus im Gepäckraum betrifft – die Gefahr, dass diese ein Feuer auslösen, soll ausgeschlossen werden. Die AirTags – und andere Tracker auch – kommen mit sehr wenig Strom aus. In Apples Geräten steckt eine Knopfzelle.

Aktuell bedeutet die Verwendung von AirTags im Ausgabegepäck also, dass man sich in einer rechtlichen Grauzone befindet. Die Tracker werden demnach als eine Art von Handy interpretiert, die man nur im Handgepäck transportieren soll, falls sich die Batterie nicht entnehmen lässt. AirTags ohne Strom sollten im Aufgabegepäck ebenfalls kein Problem darstellen, doch genau dann sind sie ja reichlich nutzlos.

Derzeit scheint es nicht danach auszusehen, dass es direkte Konsequenzen hat, wenn man mit AirTag "erwischt" wird – außer, dass die Tracker dann womöglich eingezogen werden. Der Flughafen Zürich sieht etwa aufgrund der geringen Funkleistung keine Gefahr für den Flugbetrieb. Die Lufthansa-Tochter Swiss wollte sich allerdings im Juli gegenüber der Basler Zeitung noch nicht endgültig festlegen. Man prüft demnach das Handling der Tracker noch. Die zuständigen internationalen Institutionen sollen sich des Themas dringend annehmen – denn das Kofferchaos ist aktuell nicht nur in Deutschland ein Problem.

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(bsc)