Innenministerin: Vorratsdatenspeicherung und mehr Rechte für Sicherheitsbehörden

Im Kampf gegen Kindesmissbrauch will die Bundesinnenministerin auf Vorratsdatenspeicherung setzen. Sicherheitsbehörden sollen mehr Befugnisse bekommen.

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Nancy Faeser

(Bild: Peter Jülich, bmi.bund)

Lesezeit: 2 Min.

Um "maximalen Ermittlungsdruck" zu erreichen, fordert Bundesinnenministerin Nancy Faeser in einem Interview mit der Wochenzeitung Die Zeit die baldige Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. Kein Täter dürfe sich sicher fühlen. "Die Speicherung von Daten, mit denen wir Täter identifizieren können, ist unbedingt erforderlich", sagt Faeser. Sie kündigt auch an, dass gegen pädophile Kriminelle härter vorgegangen werde.

Die Vorratsdatenspeicherung ist derzeit allerdings ausgesetzt, da der Europäische Gerichtshof (EuGH) erstmals schon 2014 entschied, eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung verstoße gegen europäisches Recht. Eine neue Entscheidung dazu wird am 20. September erwartet. Direkt in der Folge will die Bundesregierung eine neue Regelung vorstellen, die mit dem Urteil vereinbar ist, heißt es bisher. Ausnahmen zur Speicherung hat der EuGH bereits zugelassen.

Faeser meint in dem Interview, mit einer Aufweichung würden Netzwerke schneller aufgedeckt. Man würde andauernde Missbrauchstaten stoppen können. Weil die Vorratsdatenspeicherung außer Kraft gesetzt sei, würden den Ermittlern sogar Täter "durch die Lappen" gehen. Zudem fordert die Bundesinnenministerin auch eine "stärkere Ächtung dieser entsetzlichen Verbrechen". Konkreter wird diese juristische Komponente nicht.

Damit jedoch nicht genug, Faeser erklärte auch erneut, dass sie den Sicherheitsbehörden mehr Befugnisse zugestehen möchte. Wie die dpa berichtet, sagte die Bundesinnenministerin am Dienstagabend bei einem jährlich stattfindenden Empfang von Bundesnachrichtendienst, Bundeskriminalamt, Bundesamt für Verfassungsschutz und der Bundespolizei, dass dies ob der gestiegenen Bedrohungen durch Cyberattacken nötig sei. "Sicherheit gibt es nicht umsonst", erklärt Faeser.

Im Koalitionsvertrag steht: "Die Befugnisse des Verfassungsschutzes zum Einsatz von Überwachungssoftware wird im Rahmen der Überwachungsgesamtrechung überprüft." Jüngst gab es ein regelrechtes Hickhack um Hackbacks und eine aktiven Cyberabwehr. Dabei hatte Faeser die Notwendigkeit von Hackbacks betont. Sie sprach sich dafür aus, Bundesbehörden gesetzlich die notwendigen Befugnisse einzuräumen, denn bei komplexen Gefahren durch Cyberattacken könnten die bislang ausschließlich zuständigen Landesbehörden nicht hinreichend effektiv dagegenhalten. Es folgte das Zurückrudern auf die Linie der Ampel-Koalition.

(emw)