Atomkraft: Betriebsgenehmigung für AKW Neckarwestheim vor Gericht

Risse im Rohrsystem des AKW Neckarwestheim machten den Weiterbetrieb zu riskant, meinen Kläger. Die Justiz stellte sich bisher auf die Seite der Beklagten.

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Atomkraftwerk Neckarwestheim

(Bild: EnBW, Archiv)

Lesezeit: 3 Min.

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim will Mitte Dezember darüber verhandeln, ob das Atomkraftwerk Neckarwestheim weiterbetrieben werden darf. Zwei Anwohner des AKW hatten bereits Ende 2020 eine Klage eingereicht. Hintergrund der Klage sind erstmals im Jahr 2017 entdeckte Wanddickenschwächungen an den durch die Dampferzeuger der Anlage verlaufenden Heizrohren. Diese stellen eine Barriere zwischen dem Primärkreislauf und dem radioaktivitätsfreien Sekundärkreislauf dar. Über solche Risse war vor einem Jahr zuletzt in größerem Umfang berichtet worden.

Örtliche Bürgerinitiativen sprechen in diesem Zusammenhang von einem "Rissreaktor". "Die Ursache der Risse, die korrosiven Bedingungen in den Dampferzeugern des AKW, sind bis heute nicht behoben", schreibt die Initiative ".ausgestrahlt". Wenn eines der rund 16.000 Rohre wegen eines solchen Risses bersten, abreißen oder brechen würde, "wäre dies bereits ein nur schwer zu beherrschender Kühlmittelverluststörfall, der bis zur Kernschmelze führen kann".

Einen Eilantrag darauf, den Betrieb des AKW vorläufig einzustellen, hatte das Gericht im April dieses Jahres abgelehnt. Der 10. Senat des VGH begründete das damit, dass den Klägern wohl nicht existenzielle Gefahren für Leib und Leben drohten. Eine Einstweilige Anordnung für einen Betriebsstopp würde angesichts des Laufzeitendes zum Ende des Jahres "faktisch zu einer endgültigen und unumkehrbaren Vorwegnahme der Hauptsache führen würde". Ein Erfolg im Hauptsacheverfahren sei aber nicht überwiegend wahrscheinlich, hieß es im Mai aus dem VGH.

Das Gericht habe dabei keine eigene Bewertung der Risiken vorgenommen, hierfür sei laut Atomrecht die Exekutive zuständig und auch dafür zu entscheiden, ob Risiken hinzunehmen seien. Die Entscheidung des Gerichts beruhe auf "einer breiten und auch gutachterlich aufgearbeiteten Tatsachengrundlage und sei zudem mit erheblichen Teilen der Fachwelt abgestimmt". Zudem würden die Risiken in jährlichen Revisionen fortlaufend abgeschätzt, zuletzt im Sommer 2021.

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Die Gegner des Atomkraftwerks wenden ein, Betreiber EnBW habe bisher noch keine Sicherheitsnachweise vorlegen können, laut denen ein Abriss von Rissrohren sicher ausgeschlossen seien. Dennoch habe die baden-württembergische Atomaufsicht den Reaktor immer wieder ans Netz gelassen.

Falls die Klage erfolgreich sei, müsse das Umweltministerium den weiteren Betrieb des Reaktors unterbinden. "Eine verlässliche Planung eines wie auch immer gearteten Betriebs des AKW Neckarwestheim‑2 in diesem Winter ist damit nicht möglich", heißt es auf ausgestrahlt.de. Das Wirtschaftsministerium solle daher alle Pläne für eine "Einsatzreserve" oder einen Weiterbetrieb des Reaktors aufgeben.

Neckarwestheim 2 soll wie das Atomkraftwerk Isar 2 im kommenden Winter in Reserve gehalten werden. Das ist die Konsequenz aus dem zweiten "Stresstest" des Stromnetzes, den das Bundeswirtschaftsministerium in diesem Jahr unternommen hat. Das AKW Isar 2 müsste im Oktober wegen einer Reparatur heruntergefahren werden. Zu einem späteren Zeitpunkt wären die Brennelemente zu schwach, um das AKW wieder hochfahren zu können. Das ifo-Institut hat ausgerechnet, dass ein Weiterbetrieb aller drei noch laufenden Atomkraftwerke den Strompreis um 4 Prozent verringern könnte.

Drei AKW sind noch in Deutschland in Betrieb (7 Bilder)

Seit März 1984 ist Block C des AKW im bayerischen Gundremmingen in Betrieb. Block A war von 1967 bis 1977 in Betrieb. Der 1984 ans Netz gegangene Block B wurde am 31. Dezember 2017 abgeschaltet, Block C – ebenfalls 1984 in Betrieb genommen – folgte Ende 2021. (Bild: kkw-gundremmingen.de)

(anw)