Auslegungssache 72: Betroffenenrechte vor Gericht

Die Betroffenenrechte in der DSGVO landen derzeit oft vor Gericht, insbesondere der Schadenersatz (Art. 82). Der c't-Datenschutz-Podcast klärt auf.

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Auslegungssache 71

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Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Holger Bleich
  • Joerg Heidrich

Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gewährt Personen, deren Daten erhoben und verarbeitet werden, viele eigene Rechte. Diese sogenannten "Betroffenenrechte" finden sich in den Artikeln 12 bis 20 der DSGVO. Beispielsweise gibt die DSGVO vor, welche Informationen Verantwortliche den Betroffenen in welcher Form geben müssen (Art. 12). Art. 15 regelt den Auskunftsanspruch, außerdem geht es noch um das Recht auf Löschung der Daten sowie um Übertragbarkeit von einem Dienst zum anderen.

Gänzlich neu im Vergleich zu älteren Gesetzen wie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-alt), billigt Art. 82 DSGVO Betroffenen einen immateriellen Schadenersatzanspruch zu. Genau diese Regelung führt derzeit zu Massenabmahnungen aus Bagatellverstößen heraus. Im c't-Datenschutz-Podcast sprechen Heise-Justiziar Joerg Heidrich und Redakteur Holger Bleich über die gesetzlichen Grundlagen und die aktuellen Entwicklungen dazu in der Praxis.

Dr. Diana Ettig beim Podcasten in der Auslegungssache

Ihnen kompetent zur Seite steht in der aktuellen Episode 72 Diana Ettig. Die promovierte Rechtsanwältin vertritt für die Kanzlei Spirit Legal freischaffend ("off counsel") unter anderem Mandanten in Datenschutz-Sachen vor Gericht. Ettig berichtet im Podcast von ihren Erfahrungen in Prozessen und erläutert die aktuelle Rechtssprechung anhand konkreter Urteile. Ihrer Beobachtung nach hat sich in einigen Bereichen bereits eine gefestigte Rechtssprechung ("Case Law") herausgebildet. Vieles sei aber noch im Fluss, beispielsweise bei der Bewertung von Schadenersatzansprüchen aus DSGVO-Verstößen heraus.

Episode 72:

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(hob)