Genf: Uber zahlt 20 Millionen Franken fĂĽr seine Fahrer nach
Uber kann weiter seine Dienste im Kanton Genf anbieten, da der Konzern endlich obligate Sozialabgaben und Entschädigungen an Fahrer nachzahlen will.
(Bild: Kevin McGovern/Shutterstock.com)
Der Fahrdienst Uber kann weiterhin im Kanton Genf tätig sein. Der kalifornische Taxi-Dienstleister hat sich verbindlich bereit erklärt, insgesamt 35,4 Millionen Franken (rund 35,8 Millionen Euro) zu bezahlen, um seinen Verpflichtungen als Arbeitgeber nachzukommen. Hierdurch erhielt das multinationale Unternehmen die Erlaubnis, zunächst weiter in dem schweizerischen Kanton tätig zu sein, wie das Genfer Wirtschaftsdepartement am Freitagnachmittag mitteilte.
Uber-Fahrer: Angestellte, nicht Selbstständige
Anfang Juni 2022 veröffentlichte die höchste juristische Instanz, das Bundesgericht, ein Urteil, dass Uber in Genf unter das Gesetz über Taxis und Transportfahrzeuge fällt und deshalb seine Fahrer wie Angestellte und nicht wie Selbstständige behandeln muss. Und zwar rückwirkend ab 29. Oktober 2019, als die Genfer Behörden bereits entschieden, dass das Unternehmen die Vorschriften einzuhalten habe.
Der Genfer Staatsrat untersagte Uber damals, die Aktivitäten im Kanton fortzuführen, und zwar so lange, bis die Firma ihre Fahrer anstellt und Sozialleistungen bezahlt. Gegen das Tätigkeitsverbot legte Uber Berufung ein, was aufschiebende Wirkung hatte
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Kurzzeitiges Aus fĂĽr Uber
Nach dem Urteil des Bundesgerichts musste Uber dann den Betrieb in der Schweizer Großstadt kurzzeitig einstellen. Uber signalisierte indes früh, dass es eine Lösung wolle, und das Wirtschaftsdepartement traf mit dem Unternehmen eine Vereinbarung, damit Uber im Kanton wieder tätig werden konnte, sofern es sich an das Urteil des Bundesgerichts halte.
Im Anschluss an dieses Übereinkommen, das die künftigen Mindestlöhne und Sozialversicherungsleistungen betraf, transferierte Uber jedoch am 17. Juni seine Fahrer an eine Drittfirma (MITC Mobility SA). Sie "garantiere den Fahrern alle Sozialversicherungsabgaben, Mindestlohn und weitere Absicherungen", teilte Uber damals mit. Das Unternehmen beteuerte, sein Geschäftsmodell grundlegend geändert zu haben, um den neuen gesetzlichen Bestimmungen nachzukommen. Die neue Strategie verärgerte aber die Gewerkschaften. Ihre Kritik: Uber habe sein Arbeitsmodell gar nicht geändert, das Unternehmerrisiko verbleibe weiterhin bei den Fahrern.
Ein von den Behörden gestartetes Schlichtungsverfahren scheiterte Anfang Oktober dieses Jahres. Laut Medienberichten prüfe die Kantonsverwaltung das neue Modell mit der Einschaltung des Drittunternehmens derzeit noch. Uber gab jedoch schon Ende Juli bei den Genfer Behörden einen lösungsorientierten Vorschlag zur Regelung der Vergangenheit sowie finanzielle Garantien ab, was von den zuständigen Dienststellen zwischenzeitlich gründlich analysiert und nachgerechnet wurde. Nun liegen die Zahlen und Fakten auf dem Tisch; sie betreffen den Zeitraum vom Jahr 2014, dem Beginn von Ubers Tätigkeit in Genf, bis Mitte Juni 2022, als der Konzern MITC einschaltete.
Uber zahlt 20 Millionen zugunsten der Fahrer
Insgesamt wird Uber weitere 20 Millionen Franken zugunsten der Fahrer zahlen, teilt das Genfer Wirtschaftsdepartement mit. Uber würde den Arbeitnehmeranteil der Sozialversicherungsbeiträge seit 2014 übernehmen. Sie betragen rund 15,4 Millionen Franken, die direkt an die Sozialversicherungen überwiesen werden. Hinzu kommen 4,6 Millionen Franken, die den Fahrern als Entschädigung für die zwischen dem 29. Oktober 2019 und dem 17. Juni 2022 zurückgelegten Kilometer ausgezahlt werden.
Diese 20 Millionen Franken kommen zu den Vergütungen hinzu, die die Fahrer bereits vor dem 17. Juni erhalten haben. Uber muss zusätzlich für Krankheit, Mutterschaft oder Unfall aufkommen. Schließlich muss das Unternehmen auch seinen Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungen bezahlen (mindestens gleich hoch wie der Arbeitnehmeranteil). Zusammen mit den 20 Millionen Franken zugunsten der Fahrer wird sich die Gesamtsumme, die Uber aufbringen muss, um seinen Verpflichtungen als ehemaliger Arbeitgeber nachzukommen und die gesetzlichen Bestimmungen für seine bisherige Tätigkeit einzuhalten, also auf 35,4 Millionen Franken belaufen.
Transparente Informationen fĂĽr Fahrer
Der multinationale Konzern muss außerdem die persönlichen Daten seiner ehemaligen Fahrer seit dem 1. Januar 2017 zur Verfügung stellen. "Diese seit langem geforderte Transparenz war für die Regelung der Vergangenheit unerlässlich", betonte die für das Dossier zuständige Staatsrätin Fabienne Fischer. Der Zugang zu den Daten soll es jedem Fahrer ermöglichen, zu entscheiden, ob er die ihm angebotene Pauschalentschädigung akzeptiert oder ob er es vorzieht, individuell vor dem Arbeitsgericht zu klagen. Im letzteren Fall bleibt die Übernahme seiner Sozialversicherungsbeiträge durch Uber bestehen. Die vorläufige Tätigkeitserlaubnis für Uber wird bis zum 31. März 2023 verlängert. Bis dahin hat Uber Zeit, die geschuldeten Beträge tatsächlich zu bezahlen. Die endgültige Aufhebung des Tätigkeitsverbots erfolgt nach Ablauf dieser Frist.
(tiw)