Bundestag beschließt Braunkohle­ausstieg im Rheinischen Revier 2030

Der vorgezogene Ausstieg aus der Braunkohleverstromung im Rheinischen Revier ist nun auch politisch beschlossen.

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Krafwerk Neurath. Block D und E produzieren jeweils 600 MW.

(Bild: RWE)

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Der Bundestag hat beschlossen, den Ausstieg aus der Braunkohleverstromung im Rheinischen Revier auf 2030 vorzuziehen. Bisher war geplant, spätestens bis Ende 2038 die installierten Kraftwerkskapazitäten für Braunkohle auf 0 Gigawatt zu reduzieren. Mit 525 Ja- zu 92 Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen stimmten die Abgeordneten nun für den beschleunigten Ausstieg.

Ebenfalls angenommen wurde eine Entschließung, laut der die Bundesregierung die gesetzlichen Rahmenbedingungen für einen beschleunigten Strukturwandel und die geplanten finanziellen Hilfen für Investitionen in dieser Legislaturperiode anpassen solle.

Anfang Oktober dieses Jahres hatte sich der Energie-Konzern RWE mit der Bundesregierung und Nordrhein-Westfalen über einen Ausstieg aus der Verstromung von Braunkohle geeinigt. Demnach sollen die Kraftwerksblöcke Niederaußem K, Neurath F (BoA 2) und Neurath G (BoA 3) zum März 2030 stillgelegt werden. Um das momentan knappe Gas zu sparen, sollten die Laufzeiten der Kraftwerksblöcke Neurath D und Neurath E über den 31. Dezember 2022 hinaus auf den 31. März 2024 verlängert werden. Auch das hat der Bundestag am Donnerstag beschlossen. Im Juli hatten Bundestag und Bundesrat beschlossen, dass Stein- und Braunkohlekraftwerke verstärkt für die Stromverzeugung herangezogen werden können, um Erdgas zu ersetzen.

Trotz des vorgezogenen Ausstiegs aus der Braunkohle kann die von den Einwohnern wegen des geplanten Abbaus von Braunkohle verlassene Siedlung Lützeraht nicht erhalten werden. Gutachten hatten ergeben, wenn Lützerath erhalten würde, könne in den kommenden acht Jahren notwendige Fördermenge nicht erreicht, die Stabilität des Tagebaus nicht gewährleistet und die notwendigen Rekultivierungen nicht durchgeführt werden.

(anw)