Erdgas-Verstromung: Kohlekraftwerke dürfen als Ersatz für Gas einspringen

Der Bundestag hat einem Gesetzentwurf zugestimmt, nach dem Stein- und Braunkohle sowie Mineralöl bei Erdgasmangel verstärkt verstromt werden dürfen.

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Im Krafwerk Bremen-Hastedt werden Erdgas und Kohle verfeuert.

(Bild: heise online / anw)

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Kohlekraftwerke können künftig in einer Gasmangellage verstärkt für die Stromerzeugung herangezogen werden. Das hat der Bundestag am Donnerstagabend mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke beschlossen. Als Ersatz für das knapper werdende Erdgas sollen Stein- und Braunkohlekraftwerke einspringen, die gegenwärtig nur eingeschränkt verfügbar sind, demnächst stillgelegt würden oder in Reserve stehen. Dafür wird befristet das Energiewirtschaftsgesetz geändert.

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Der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf am heutigen Freitag zugestimmt.

Mit der Gesetzesänderung sollen dem Strommarkt für einen befristeten Zeitraum zusätzliche Erzeugungskapazitäten zur Stromerzeugung mit Stein- und Braunkohle und auch Mineralöl bereitstehen. Sie sollen die Stromerzeugung in Erdgaskraftwerken so weit wie möglich ersetzen, um Erdgas einzusparen. Die Maßnahmen sollen spätestens am 31. März 2024 enden. Die CDU/CSU-Fraktion scheiterte mit einem Antrag, die Laufzeiten der drei in Deutschland verbliebenen Atomkraftwerke zu verlängern und mit einem weiteren, Biogas zu berücksichtigen.

Geplant ist eine Verordnungsermächtigung, um bei einer Gefährdung des Gasversorgungssystems schnell den Einsatz von Gaskraftwerken beschränken zu können und dadurch den Verbrauch in der Stromerzeugung noch weiter senken zu können. Betreiber von Anlagen, die elektrische Energie mit Erdgas erzeugen, sollen eine Strafe zahlen müssen.

Die Industrie unterstützt die Pläne von Wirtschaftsminister Robert Habeck, die drohende Gasknappheit durch Kohlekraftwerke auszugleichen. Dabei gehe es um eine kurzfristige Überbrückung, nicht um einen Termin für den Kohleausstieg im Jahr 2038 oder 2030.

Zusätzlich hat der Bundestag eine Entschließung angenommen, "schnellstmöglich" die Nationale Wasserstoffstrategie zu überarbeiten, "um die vereinbarte Steigerung der inländischen Elektrolyseleistungen und alle weiteren Maßnahmen zum Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft zu definieren – und diese anschließend schnellstmöglich umzusetzen". Dabei dürfe der Wasserstoffeinsatz nicht auf bestimmte Anwendungsfelder begrenzt werden, um maximal wirken zu können.

(anw)