Meta lässt Trump zurück auf Instagram und Facebook

Bald darf Trump wieder auf Meta-Plattformen posten - weil er ein wichtiger Politiker ist. Doch wird dem Ex-Präsidenten nicht alles erlaubt.

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Gelifteter Pickup-Truck mit Auschrift TRUMP parkt in einem Park

(Bild: Daniel AJ Sokolov)

Lesezeit: 4 Min.

Donald Trump darf, wenn er möchte, bald wieder auf Instagram und Facebook posten. Das hat Betreiberkonzern Meta Platforms am Mittwoch bekannt gegeben. "Die Öffentlichkeit soll hören können, was ihre Politiker sagen", begründet Meta-Manager Nick Clegg die Entscheidung. Das bedeute aber nicht völlige Narrenfreiheit. "Wenn es eindeutiges Risiko für Schaden in der echten Welt gibt, schreiten wir ein", versprach Clegg. Diese Schranke sei aber bewusst hoch angesetzt, allerdings drohten Wiederholungstätern generell strengere Strafen.

Nach dem gewalttätigen Umsturzversuch in Washington, DC, vom 6. Januar 2021 hat Meta Platforms am Tag darauf die Konten des ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump auf Facebook und Instagram gesperrt, weil Trump dort zu Gewalt aufgestachelt hatte. Zunächst galt die Sperre für 24 Stunden, dann wurde die Sperre unbefristet ausgedehnt. Metas unabhängiges Oversight Board bestätigte die Sperre später, regte aber eine neue Überprüfung an. Dieser Rat führte zu neuen Bestimmungen, die eine Überprüfung der Sperre nach zwei Jahren vorsehen.

Die am Mittwoch für "in den nächsten Wochen" angekündigte Freischaltung der gesperrten Konten ist das Ergebnis dieser Überprüfung. Der Ex-Präsident hat inzwischen seine fünfte Kampagne um den Einzug ins Weiße Haus begonnen. Wie bald und wie stark er sich auf Metas sozialen Netzwerken engagieren wird, bleibt abzuwarten. Im November hat der damals frisch gebackene Twitter-Chef Elon Musk auf seiner Plattform Trumps Konto wieder freigeschaltet, doch bespielt Trump es nicht.

Clegg erklärt, dass sein Konzern bei neuerlichen Versuchen, demokratische Wahlergebnisse zu untergraben oder QAnon-Verschwörungserzählungen zu verbreiten, Maßnahmen setzen werden. Die Verbreitung solcher Beiträge könnte reduziert werden, auch die direkte Möglichkeit sie zu teilen könnte verschwinden. Außerdem habe Meta die Möglichkeit, Trumps Werbeschaltungen vorübergehend zu stoppen.

Lobende Worte für die Freischaltung der Meta-Konten Trumps kommen vom Knight First Amendment Institute der Columbia-Universität. Dieses Institut setzt sich für das im ersten Zusatzartikel (First Amendment) der US-Verfassung verbriefte Rechte auf Redefreiheit ein.

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"Das ist die richtige Entscheidung – nicht, weil der ehemalige Präsident irgendein Recht hätte, auf der Plattform zu sein, sondern weil die Öffentlichkeit ein Interesse daran hat, direkt von politischen Kandidaten zu hören", sagte Jameel Jaffer, Executive Director des Knight Institute, "Es gibt eng begrenzte Umstände, unter denen soziale Netzwerke keine andere Wahl haben, als Beiträge politischer Führer herunterzunehmen. Deswegen haben wir Metas Entscheidung, Trumps Konto zu sperren, als er zu Gewalt ermuntert hat, unterstützt. In den meisten Fällen ist es allerdings besser, wenn große soziale Netzwerke eher dazu neigen, Äußerungen online zu lassen, selbst wenn sie abstoßend und falsch sind, damit andere Nutzer und Institutionen sich darum kümmern können."

Das Knight First Amendment Institute hat selbst einen langwierigen Rechtsstreit gegen Trump gefochten (Knight First Amendment Inst. v. Trump), weil dieser sein privates Twitter-Konto für allerlei öffentliche Verlautbarungen als Präsident genutzt, dann aber ihm unliebsame Nutzer vom Zugriff ausgeschlossen hatte. Ein Bundesbezirksgericht (US District Court Southern New York, Az. 1:17-cv-5205) und das zuständige Bundesberufungsgericht (2nd Circuit, Az. 18-1691) haben in dem Verfahren entschieden, dass Trump Twitter-Follower nicht blockieren durfte. Er dürfe deren Äußerungen ignorieren und sie auch stummschalten, aber nicht ihren Zugriff auf das als Präsident bespielte Forum sperren.

Die US-Regierung unter Trump wollte das nicht akzeptieren und zog zum Supreme Court. Bis sich dieser der Sache annehmen konnte, war Trump aber abgewählt. Also hob der Supreme Court die vorhergegangenen Entscheidungen auf und stelle das Verfahren ohne inhaltliche Entscheidungen ein (Az. 20-197).

(ds)