"UFO-Hacker" verliert erneut vor Gericht

Nachdem das oberste britische Gericht seine beiden letzten Beschwerden am heutigen Freitag zurückgewiesen hat, droht Gary McKinnon nun die Auslieferung an die USA, die ihm wegen des Eindringens in Regierungssysteme den Prozess machen will.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 111 Kommentare lesen
Lesezeit: 3 Min.

Dem als "UFO-Hacker" bekannten britischen Staatsbürger Gary McKinnon droht nach einer weiteren Niederlage vor Gericht nun endgültig die Auslieferung an die USA. Am heutigen Freitagmorgen wies der Londoner High Court zwei Beschwerden des 43-Jährigen zurück. Die Beschwerden gegen den Auslieferungsbeschluss des Innenministeriums sowie die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, das Verfahren nicht in Großbritannien zu führen, galten als McKinnons letzte Chance, eine Auslieferung noch zu verhindern. Nun wird geprüft, ob es eine weitere Möglichkeit der Berufung gibt. Darüber soll möglicherweise im September entschieden werden.

Die USA werfen dem Schotten vor, zwischen 2001 und 2002 in zahlreiche Computer von Regierungseinrichtungen eingedrungen zu sein und wollen ihm deshalb den Prozess machen. McKinnon hat eingeräumt, sich Zugang zu Computern etwa der NASA, des Pentagon und des US-Militärs verschafft zu haben, um nach unterdrückten Informationen über UFOs zu suchen. Während McKinnon, bei dem inzwischen eine Form des Autismus diagnostiziert wurde, nur neugierig gewesen sein will, verfolgen die US-Ankläger den "größten Militärcomputer-Hack aller Zeiten". Bei einer Verurteilung in den USA drohen dem Briten bis zu 70 Jahre Haft.

McKinnons Anwälte hatten vor dem High Court unter anderem argumentiert, dass bei den Entscheidungen gegen einen Prozess auf britischem Boden und für eine Auslieferung der Gesundheitszustand ihres Mandanten nicht berücksichtigt worden sei. Erst im vergangenen Jahr war bei McKinnon das Asperger-Syndrom festgestellt worden. Eine Auslieferung könne daher "desaströse Folgen" für die Gesundheit des Mannes haben, meinen seine Verteidiger. Die Richter wiesen die Beschwerde dennoch zurück und halten die Auslieferung angesichts der Vorwürfe für "rechtmäßig und angemessen".

McKinnon soll aufgrund eines 2003 nach den Terroranschlägen auf das New Yorker World Trade Center zwischen Großbritannien und den USA geschlossenen Abkommens ausgeliefert werden. Die USA hatten bereits 2002 Anklage erhoben, doch war McKinnon erst 2005 in Großbritannien verhaftet worden. Seither hat der Brite wiederholt versucht, seine Auslieferung zu verhindern. Dabei scheiterte er vor britischen Gerichten ebenso wie im vergangenen August vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Nun hat McKinnon nahezu alle Möglichkeiten ausgeschöpft.

Siehe dazu auch:

(vbr)