Künstliche Intelligenz als patentwürdiger Erfinder? US-Patentamt hat Fragen

Die US-Behörde möchte die Wirtschaftsmacht der USA festigen. KI soll bei möglichst vielen Erfindungen helfen. Patentieren oder nicht patentieren, ist die Frage.

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Eine offene Hand hält eine leuchtende Glühbirne

(Bild: Dilok Klaisataporn/Shutterstock.com)

Lesezeit: 3 Min.

Das US-Patentamt möchte Erfindungen fördern, die mit Hilfe Künstlicher Intelligenz (KI) ersonnen wurde. Das erklärte Ziel ist, die "fortgesetzte Führerschaft der USA bei KI und anderen neuen Techniken zu sichern". Bisher lehnt die Behörde es ab, Patente für Erfindungen zu erteilen, wenn als Erfinder nur eine Künstliche Intelligenz eingetragen werden soll. Das ist auch rechtlich korrekt, wie das US-Bundesberufungsgericht für den bundesweiten Gerichtsbezirk (Federal Circuit, Thaler v. Vidal, Az. 2021-2347) bestätigt hat. Aber vielleicht soll das Gesetz geändert werden? Und wie verhält es sich mit gemischten Erfindungen?

Diesem Themenbereich widmet sich das US-Patentamt (US Patent and Trademark Office, USPTO) im laufenden Jahr. Vorgesehen sind mehrere Veranstaltungen, sogenannte Stakeholder Engagement Sessions. Außerdem will das Amt Kooperationen mit wissenschaftlichen Forschern in Erwägung ziehen.

Jetzt ist erst einmal die Öffentlichkeit gefragt. Die Behörde hat im US-Amtsblatt Federal Register eine Reihe von Fragen veröffentlicht (Docket PTO-P-2022-0045):

  • Wie wird KI bei Erfindungen eingesetzt? Bitte nennen Sie konkrete Beispiele. Wäre irgendeine dieser Beiträge ausreichend für eine Miterfindung, wenn sie von einem Menschen kämen?
  • Wie unterscheidet sich KI von anderen technischen Erfinderwerkzeugen?
  • Falls eine KI auf demselben Niveau wie ein Mensch zu einer Erfindung beiträgt, wer wäre der Miterfinder? Ist die Erfindung nach gegenwärtigem Recht patentierbar?
  • Führen signifikante Beiträge von KI bis zum Niveau eines Miterfinders zu Schwierigkeiten beim Recht am Patent?
  • Soll das US-Patentamt seine Richtlinien erweitern, um auch zu Erfindungen mit namhaften KI-Beiträgen zu sprechen? Wie sollte das angegangen werden?
  • Soll das US-Patentamt Patentantragsteller dazu verpflichten, KI-Beiträge zu erläutern, und falls ja, wie? Soll es Unterschiede zu Beiträgen anderer, nicht-KI Computersysteme geben?
  • Welche anderen Schritte soll das US-Patentamt setzen, um zu mehr durch KI ermöglichte Erfindungen anzuregen?
  • Was soll das US-Patentamt tun, um Risiken und Schaden durch KI-ermöglichte Erfindungen zu lindern?
  • Welche Gesetzesänderungen sollen in Betracht gezogen werden?
  • Gibt es in anderen Ländern Recht, das sich mit der Frage signifikanter KI-Beiträge zu Erfindungen und Erfindertum befasst?
  • Welche Themengebiete sollte das US-Patentamt für zukünftige Konsultationen in Erwägung ziehen?

Hinweis: Interessierte sind eingeladen, bis Mitte Mai mittels Eingabe auf dieser Regierungswebpage zu antworten. Die Fragen sind im Original teilweise ausführlicher gehalten. Wer sich anschickt, an der Konsultation mitzuwirken, möge sich bitte mit der Originalfassung der Fragen vertraut machen.

(ds)