Entscheidung: KI-generierter Comic kann Copyright erhalten – Einzelbilder nicht

Für den Urheberrechtsschutz beim Comic "Zarya of the Dawn" unterscheiden US-Copyright-Behörden zwischen Text, Bildern und Anordnung von beidem.

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Zarya of the Dawn, AI-generated images by Kris Kashtanova

Bilder aus der Graphic Novel "Zarya of the Dawn"

(Bild: Kris Kashtanova)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Dr. Till Jaeger
Inhaltsverzeichnis

Comics mit KI-Bildern können Urheberrechtsschutz erhalten: Das U.S. Copyright Office (USCO) hat am 21. Februar 2023 über die Schutzfähigkeit der Bildergeschichte "Zarya of the Dawn" von Kris(tina) Kashtanova entschieden, nachdem dort Zweifel wegen der Verwendung des KI-Tools Midyourney aufgekommen waren. Auf der Basis einer detaillierten Schilderung von Kashtanovas Anwalt, wie die Bildergeschichte gestaltet worden war, hat das USCO nunmehr neu entschieden.

Im Grundsatz wurde der Bildergeschichte Urheberrechtsschutz zugesprochen, aber danach differenziert, inwieweit der Erstellung eine menschliche kreative Leistung zugrunde lag. Da Kashtanova vorgetragen hatte, dass sie die Texte vollständig selbst und ohne Hilfe von KI-Tools geschrieben hat, wurde dafür auch Urheberrechtsschutz anerkannt. Da die einzelnen Bilder mithilfe des KI-Tools Midjourney erstellt wurden, lehnte das USCO hier einen Urheberrechtsschutz ab, da dieser nur für menschliche Leistungen in Betracht komme.

In der Begründung stellt das USCO darauf ab, dass das Ergebnis von Midjourney nicht vorhersehbar sei und kommt zu folgendem Ergebnis: "Midjourney ist kein Werkzeug, das Frau Kashtanova kontrolliert und steuert, um das gewünschte Bild zu erhalten, sondern erzeugt Bilder auf unvorhersehbare Weise. Folglich sind die Benutzer von Midjourney nicht die 'Autoren' im Sinne des Urheberrechts der Bilder, die die Technologie erzeugt."

Ein Text-Prompt sei nicht ausreichend, um den Gestaltungsprozess hinreichend zu steuern. Zwar werde der Output damit beeinflusst, aber führe nicht zu einem spezifischen Ergebnis. Darin bestehe der Unterschied zu anderen Tools, die bei der Werkerstellung eingesetzt werden können. Interessant ist auch, dass das Gericht in diesem Zusammenhang einen Vergleich anstellt zu einer Beauftragung einer Künstlerin: Wenn der Auftraggeber den Inhalt eines Prompts für die Beauftragung verwende, werde er auch nicht Urheber des von der Künstlerin als Auftragsarbeit erstellten Bildes.

Schließlich wurde Urheberrechtsschutz auch für solche Bilder abgelehnt, die Kashtanova nach der Generierung durch Midjourney mithilfe von Photoshop nachbearbeitet hatte. Allerdings hat das USCO diesen Schutz nicht generell versagt, sondern nur in den konkret von Kashtanova vorgelegten Beispielen, weil dort die erforderliche Kreativität und damit Schöpfungshöhe gefehlt habe.

Jedoch wurde für die Bildergeschichte insgesamt ein Schutz als Sammelwerk anerkannt, weil die Auswahl und Anordnung der Bilder zu den Texten hinreichende Kreativität zeige und von Kashtanova stamme. Praktisch – und vorbehaltlich einer gerichtlichen Entscheidung – bedeutet dies, dass niemand die Bildergeschichte ohne Erlaubnis von Kashtanova veröffentlichen oder verbreiten darf, aber einzelne Bilder daraus als gemeinfrei weiterverwendet werden können.

Auch wenn die Entscheidung des U.S. Copyright Office nicht bindend ist und Gerichte zu einem anderen Ergebnis gelangen können, wird hier ein erster Versuch unternommen, die etablierten Kriterien für einen Urheberrechtsschutz auf KI-generierten Content anzuwenden. Es wird allerdings auch ein wesentliches Problem deutlich: Sofern einem Bild (oder Text) nicht anzusehen ist, ob es von einem Menschen stammt oder von einem KI-Generator, hängt der faktische Urheberrechtsschutz von den Angaben (und der Ehrlichkeit) derjenigen ab, die sich auf diesen Schutz berufen.

Siehe auch:

(sih)