Gas- und Strompreisbremse: Ministerium informiert über kostenlose Hotline

Wer noch Fragen zu den Preisbremsen für Erdgas, Strom und Wärme hat, kann sie sich nun über eine kostenlose Telefon-Hotline beantworten lassen.

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(Bild: Vova Shevchuk / Shutterstock.com)

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Seit dem heutigen 1. März sollen die Energieversorgungsunternehmen und Stadtwerke die Energiepreisbremsen für Strom, Gas und Wärme in den Abrechnungen berücksichtigen. Fragen dazu, wie sich die Preisbremsen auf Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen auswirken, beantwortet das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) nun über eine kostenlose Telefon-Hotline. Sie ist erreichbar über die Nummer 0800-78 88[ |900.

Die Hotline war am Mittwochvormittag während eines Testanrufs von heise online sofort erreichbar. Die dort arbeitenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen können die wichtigsten Fragen selbst beantworten, falls die Anliegen spezieller werden, stünden Fachleute bereit, hieß von dort. Sie beraten auch über die allgemeinen Fragen zur Abschöpfung von Zufallsgewinnen im Rahmen der Strompreisbremse, damit betroffene Anlagenbetreiber eine möglichst vollständige und korrekte Eigenerklärung abgeben. Das dafür nötige erforderliche Excel-Tool werde in Kürze durch die Übertragungsnetzbetreiber bereitgestellt, teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit.

"Mit diesem Angebot einer Telefon-Hotline wollen wir es noch einfacher machen, die Entlastungen und Energieeinsparanreize der Strompreis-, Gaspreis- und Wärmepreisbremse zu verstehen und allgemeine Fragen hierzu in kompetenter Weise beantwortet zu bekommen", sagte der Parlamentarische Staatssekretär beim Wirtschaftsministerium, Stefan Wenzel. Die Hotline wird im Auftrag des Ministeriums von der staatlichen Deutschen Energie-Agentur (dena). Neben der Hotline gibt es weiterhin die Möglichkeit, Antworten auf häufige Fragen auf der Website des BMWK nachzuschlagen.

Bei den Preisdeckeln für Haushalte wird der Strompreis auf 40 Cent je Kilowattstunde und der Gaspreis auf 12 Cent je Kilowattstunde gedeckelt. Die Deckel gelten für jeweils 80 Prozent der prognostizierten Verbrauchsmenge. Für den restlichen Verbrauch muss der normale Tarif gezahlt werden. Die Bremsen gelten rückwirkend ab Januar, werden aber erst im März zum ersten Mal abgerechnet. Es wird allerdings befürchtet, dass nicht alle Versorger diese Preisbremsen rechtzeitig umsetzen können.

(anw)