Klimapaket: EU-Gremien einigen sich auf neue Energiesparziele bis 2030

Die EU-Staaten sollen dafür sorgen, dass der Energieverbrauch bis 2030 um mindestens 11,7 Prozent sinkt. Jährlich müssen 1,5 Prozent Energie eingespart werden.

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(Bild: yotily/Shutterstock.com)

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Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments, der schwedischen Präsidentschaft des Ministerrats und der EU-Kommission haben sich in der Nacht zum Freitag auf eine Novelle der Energieeffizienz-Richtlinie verständigt. Die Mitgliedstaaten sollen demnach gemeinsam dafür sorgen, dass der Energieverbrauch in der Gemeinschaft bis 2030 um mindestens 11,7 Prozent sinkt gegenüber dem Referenzszenario für 2020. Daraus ergibt sich eine Obergrenze von 763 Millionen Tonnen Öläquivalent für den Endenergieverbrauch der EU und von 993 Millionen Tonnen für den Primärverbrauch von Brennstoffen wie Kohle oder Erdgas.

Die EU-Länder sind zudem gehalten, jährlich bis 2030 durchschnittlich 1,5 Prozent Energie einzusparen. Diese Quoten beginnen mit 1,3 Prozent im Zeitraum bis Ende 2025 und sollen in der zweiten Stufe bis Ende 2030 schrittweise 1,9 Prozent erreichen. Dabei sollen die Mitgliedstaaten Energieeinsparungen, die durch politische Maßnahmen im Rahmen der derzeitigen und der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden erzielt wurden, Aktivitäten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems für Anlagen, Gebäude und Verkehr und Schritte im Bereich der Notstromversorgung bei der Berechnung des Ziels berücksichtigen können.

Die Lesarten zur Umsetzung der Vorgaben sind noch etwas unterschiedlich. "Ein robuster Überwachungs- und Durchsetzungsmechanismus wird dieses Ziel begleiten, um sicherzustellen", dass die Länder ihre nationalen Beiträge erfüllen, betont das EU-Parlament. "Die Mitgliedstaaten werden bei der Erreichung des Ziels von einer gewissen Flexibilität profitieren", heißt es dagegen beim Rat. Die Verbrauchsgrenze für den Endverbrauch werde für alle insgesamt verbindlich sein, während das Ziel für den Primärenergieverbrauch lediglich einen Richtwert darstelle.

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Teil des Deals ist laut dem Rat, dass alle Mitgliedstaaten zur Erreichung des EU-Gesamtziels beitragen, "indem sie in ihren integrierten nationalen Energie- und Klimaplänen" entsprechende nationale Beiträge und Zielpfade festlegen. Entsprechende aktualisierte Rahmenwerke seien 2023 und 2024 fällig. Die Formel für die Berechnung der nationalen Beiträge zur Erreichung des Ziels werde eine Richtgröße sein: Es bestehe die Möglichkeit, um 2,5 Prozent von ihr abzuweichen.

Die Kommission soll berechnen, ob alle vorgesehenen Beiträge zusammen das Ziel von 11,7 Prozent erreichen. Falls dies nicht der Fall ist, kann sie Korrekturen an den nationalen Beiträgen vornehmen, die niedriger sind, als es bei der strikten Anwendung der vergleichsweise komplizierten Formel vorgesehen gewesen wäre. Die Rede ist hier von einem "Lückenfüllungsmechanismus". Die Berechnungsmethode basiert unter anderem auf der Energieintensität, dem Bruttoinlandsprodukt pro Kopf, dem Stand des Ausbaus der erneuerbaren Energien und dem Energieeinsparpotenzial.

Maßnahmen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene in verschiedenen Sektoren sollen die Ziele ermöglichen. Einbezogen werden können etwa die öffentliche Verwaltung, Gebäude, Unternehmen und Rechenzentren. Die Abgeordneten betonten, dass das System insbesondere den öffentlichen Sektor abdecken soll, der seinen Endenergieverbrauch jährlich um 1,9 Prozent senken muss. Die Mitgliedstaaten müssen außerdem gewährleisten, dass jährlich mindestens 3 Prozent der öffentlichen Gebäude in "Niedrigstenergie- oder Nullemissionsgebäude" umgewandelt werden. In der Vereinbarung haben die Co-Gesetzgeber auch neue Anforderungen an effiziente Fernwärmesysteme festgelegt, die vor allem für Städte mit über 45.000 Einwohnern gelten.

"Zum ersten Mal haben wir ein Ziel für den Energieverbrauch, das die Mitgliedsstaaten einhalten müssen", begrüßte der Parlamentsberichterstatter Niels Fuglsang von den Sozialdemokraten den Kompromiss. "Es ist von größter Bedeutung, dass wir in Zukunft nicht mehr von russischer Energie abhängig sind und gleichzeitig unsere Klimaziele erreichen. Das war heute ein großer Sieg. Eine Einigung, die nicht nur gut für unser Klima ist, sondern auch schlecht für Putin."

Die Vereinbarung enthält die erste EU-Definition von "Energiearmut". Die EU-Länder müssen demnach vorrangig Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz bei schutzbedürftigen Kunden, Haushalten mit geringem Einkommen und Menschen, die in Sozialwohnungen leben, durchführen. Sie sollen zudem zentrale Anlaufstellen für die technische und finanzielle Unterstützung und außergerichtliche Mechanismen zur Beilegung von Streitigkeiten schaffen.

Die Reform der Energieeffizienz-Richtlinie ist Teil des Klimaschutzpakets "Fit for 55", das die Kommission im Juli 2021 vorgestellt hat. Die Initiative zielt insgesamt darauf ab, den Klima- und Energierechtsrahmen der EU bis 2050 klimaneutral zu machen und die Netto-Treibhausgasemissionen um mindestens 55 Prozent bis 2030 im Vergleich zu 1990 zu reduzieren. Das Europäische Umweltbüro (EUB) kritisierte damals, die Maßgaben für erneuerbare Energien und Energieeffizienz lägen weit unter dem Niveau, das erforderlich sei, um die globale Erwärmung unter 1,5 Grad Celsius zu halten. Dies werde die Energiewende in den Mitgliedsstaaten verzögern.

Bisher lautete die Vorgabe aus der Effizienzrichtlinie, sowohl den Primär- als auch den Endenergieverbrauch bis 2030 auf EU-Ebene um 32,5 Prozent gegenüber 2007 zu senken. Die vorläufige Übereinkunft muss vom Parlament sowie vom Rat noch formal gebilligt werden.

(bme)