US-Patentamt vergibt vorerst keine reinen Softwarepatente mehr

Im Zuge der Umsetzung eines Gerichtsurteils hat die Patentbehörde neue Richtlinien aufgestellt, wonach es vorerst keinen gewerblichen Rechtsschutz mehr für Computerprogramme "als solche" geben soll, bis ein Beschluss des Supreme Court vorliegt.

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Das US-Patentamt hat vorläufige neue Richtlinien (PDF-Datei) für die Vergabe von Patentansprüchen aufgestellt, wonach es in den USA keinen gewerblichen Rechtsschutz mehr für Computerprogramme "als solche" geben soll. Die Behörde setzt damit ein Urteil des Bundesberufungsgerichts vom Oktober um. Zugleich übernimmt die Behörde die entsprechende Norm aus dem Europäischen Patentübereinkommen.

Vom Patentschutz ausgeschlossen sind damit auch natürlich vorkommende Organismen, Vertragstexte, Spielregeln, Firmen sowie "Menschen als solche". Weiter führen die Regeln in einem komplexen Testverfahren aus, dass Computerprogramme oder Verfahren auf eine spezielle Maschine oder einen Apparat sowie eine praktische Anwendung bezogen sein müssen. Schutzrechte auf Software oder Geschäftsmethoden können auch dann weiter erteilt werden, wenn sie einen speziellen Gegenstand in einen anderen Zustand oder eine andere Sache transformieren.

Hintergrund der Umorientierung ist der Entscheid des Berufungsgerichts Court of Appeals for the Federal Circuit gegen einen Patentanspruch des Erfinders Bernard Bilski, der ein ökonomisches Verfahren schützen lassen wollte. Bilski und sein Partner Rand Warsaw haben in der Auseinandersetzung aber den Obersten US-Gerichtshof angerufen. Dieses sammelt derzeit Eingaben von Befürwortern und Gegnern des Berufungsurteils und bereitet fürs kommende Jahr einen Grundsatzbeschluss vor. Das US-Patentamt hat seine aktualisierten Vergabevorgaben daher von Anfang an als begrenzt gültiges Übergangsdokument ausgegeben. (Stefan Krempl) / (vbr)