Urteil: Abzocker dürfen "vermeintlich unberechtigte Forderungen" geltend machen

Die Verbraucherzentrale konnte sich vor dem Landgericht Düsseldorf nicht gegen die Connects 2 Content GmbH durchsetzen, die ihre Nutzer in einem Newsletter über Entgelte für ein bislang kostenloses Angebot informiert hatte.

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Von
  • Holger Bleich

Am Landgericht (LG) Düsseldorf konnten die Abofallen-Betreiber um das Unternehmen Connects 2 Content einen Punktsieg gegen die Verbraucherzentrale Berlin erringen (Az. 38 O 34/09 vom 28. August 2009). Die Verbraucherschützer scheiterten erstinstanzlich mit einer Unterlassungsklage.

Die Connects 2 Content GmbH hatte bis Februar 2009 gegen Registrierung kostenlosen Zugang unter anderem zur ihrer Website fabriken.de gewährt. Mit einem Newsletter hatte sie die Nutzer dann darüber informiert, dass mit Verweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedinungen ab sofort ein Jahresentgelt von 84 Euro für den Abruf des Angebots fällig werden würde.

Dieses Gebaren hatte die Verbraucherzentrale zunächst erfolglos abgemahnt, sodann Klage am LG Düsseldorf eingereicht. Das Vorgehen sei wettbewerbswidrig, da die AGB-Klauseln, die eine Umstellung auf eine Kostenpflicht vorsehen, unwirksam seien. Das systematische Geltendmachen der resultierenden Forderung gegenüber Verbrauchern sei unzulässig.

Zur Überraschung der Verbraucherzentrale sah dies das Landgericht anders. Es sei "nicht zu erkennen, dass objektiv oder subjektiv die Unerfahrenheit, Leichtgläubigkeit oder eine Zwangslage der Verbraucher ausgenutzt wird, wenn ihnen eine Rechnung geschickt wird, in der eine vermeintlich unberechtigte Forderung geltend gemacht wird", erklärte der Richter in seiner schriftlichen Begründung. Daher sei das Verschicken der Rechnungen nicht unlauter. Ob die von der Connects 2 Content geltend gemachten Forderungen berechtigt sind, hat das Gericht in diesem Zusammenhang nicht entschieden.

Die Verbraucherzentrale hält diese Entscheidung für ein krasses Fehlurteil. Der Richter habe bereits in der mündlichen Verhandlung gezeigt, dass er nicht gewillt sei, sich mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb auseinanderzusetzen, hieß es. Man werde auf jeden Fall Berufung beim Oberlandesgericht gegen die Entscheidung einlegen.

Bereits seit März 2009 ermittelt die Staatsanwaltschaft Düsseldorf gegen den Geschäftsführer der Connects 2 Content wegen des Verdachts auf Betrug. In diesem Zuge hatte sie unter anderem das Firmenkonto des Verdächtigten eingefroren, bei dem mehr als 700.000 Euro zur Begleichung der Forderungen eingelaufen waren.

Nach Angaben des ermittelnden Staatsanwalts Johannes Mocken gegenüber heise online dauert das Verfahren noch an. Der Geschäftsführer habe zunächst beim LG, dann beim OLG Beschwerde gegen den "dinglichen Arrest" des Kontos eingereicht. Jedesmal sei die Beschwerde abgeschmettert worden, zuletzt vor rund drei Wochen vom OLG. Das Gericht habe in diesem Zuge festgestellt, dass die Zahlungen auf das Konto unzweifelhaft aus betrügerischen Aktivitäten stammten. (hob)