Amazon schießt scharf gegen Google Books

Der US-amerikanische Online-Einzelhändler hat sich mit einem eigenen Schriftsatz in das Gerichtsverfahren um die Einigung zwischen Google und Urhebern über Buchdigitalisierungen eingeschaltet.

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Der US-amerikanische Online-Einzelhändler Amazon hat zwei Tage vor Ablauf der Frist zur Abgabe von Schriftsätzen seine Bedenken gegen die Einigung zwischen Google und Urhebern über Buchdigitalisierungen geltend gemacht. Das Unternehmen hat sich zwar der gegen Google Books gerichteten "Open Books Alliance" angeschlossen, aber einen eigenen Einspruch (PDF-Datei) bei dem New Yorker Gericht eingereicht, das über das "Google Book Settlement" zu entscheiden hat.

Darin schreibt der Online-Einzelhändler, er betreibe zwar ähnlich wie der Konkurrent ein eigenes Digitalisierungsprojekt, allerdings erfasse es nur solche Werke, bei denen die Rechte-Inhaber ihre Erlaubnis gegeben hätten. Falls sich Google damit durchsetze, eine "Zwangslizenz" für alle Urheber einzurichten, die nicht explizit widersprechen und diese auf alle verwaisten Werke anzuwenden, würde in beispielloser Weise in das US-amerikanische Urheberrecht eingegriffen, meint Amazon. Daher müsse sich das US-Parlament einschalten.

Google hat in den vergangenen Jahren bereits 10 Millionen Bücher digitalisiert. 2008 hatte sich der Konzern in den USA mit Autoren und Verlagen in einem Vergleich vor Gericht darauf geeinigt, dass auch urheberrechtlich geschützte Bücher gescannt und Nutzern im Internet in längeren Passagen zur Verfügung gestellt werden können. Darunter sind aber auch Millionen von Büchern nicht-amerikanischer Autoren. Dies hat in Deutschland die Buchbranche sowie Schriftsteller auf die Barrikaden gebracht. Auch die Bundesregierung hat diese Woche vor Gericht Bedenken gegen den Vergleich angemeldet.

Das "Google Book Settlement" sieht vor, dass Google die Autoren und Verleger digitalisierter Bücher zu 63 Prozent an etwaigen Einnahmen aus der Vermarktung der Bücher im Internet – etwa durch den Download oder die Platzierung von Werbeflächen – beteiligt. Zusätzlich gibt es für die Rechteinhaber von Büchern, die bereits vor Inkrafttreten des Vergleichs von Google gescannt wurden, bis zu 60 Dollar pro Titel.

Auch in den USA sind nicht alle damit glücklich. So gehört zum Beispiel der Sohn von Literaturnobelpreisträger John Steinbeck zu den Klägern. Das Zentrum der weltweiten Entrüstung ist jedoch Deutschland. Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) befürchtet "die Gefahr eines Informationsmonopols". Und für den Börsenverein des Deutschen Buchhandels, der ebenfalls diese Woche in New York Einspruch erhoben hat, stehen die "Normen des internationalen Urheberrechts" auf dem Spiel.

Google verweist darauf, dass allein das Urheberrecht in den USA betroffen sei. "Es geht ausschließlich um Bücher aus den USA und für amerikanische Nutzer", sagt der Sprecher von Google Deutschland, Stefan Keuchel. Ausländischen Online-Nutzern soll also technisch der Zugang verwehrt werden. Die Frage ist nun, ob dies im Internet tatsächlich auch durchsetzbar ist. Es gebe im Internet genug Möglichkeiten, technische Maßnahmen zu umgehen, meint der Börsenverein. (anw)