Rechtsanwalt fordert Löschung der Marke "Linux" in Deutschland

Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth meint, Linus Torvalds habe fünf Jahre nach Anmeldung der Marke "Linux" in Deutschland keine Waren herausgebracht, für die die Marke angemeldet worden sei.

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Der Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth fordert Linus Torvalds auf, die Marke "Linux" zu löschen. Nach Ansicht des Juristen ist eine Marke in Deutschland fünf Jahre nach ihrer Eintragung löschungsreif, wenn sie für die angegebenen Waren nicht genutzt werde. Dies seien im Falle Linux unter anderem "Registrierkassen, Rechenmaschinen, Datenverarbeitungsgeräte und Computer" sowie "Feuerlöschgeräte" oder auch "Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe von Ton und Bild". Dafür sei die deutsche Marke 2088936 seit dem 15. Februar 1995 eingetragen. Die Ware "Software" sei nicht dabei.

Eine rechtserhaltende Nutzung der deutschen Marke "Linux" sei nicht ersichtlich, meint von Gravenreuth. Er habe daher im eigenen Namen Herrn Torvalds über seine deutschen Patentanwälte unter Fristsetzung aufgefordert, die Marke zu löschen. Alternativ könne Torvalds die Nutzung der Marke zum Beispiel für "Registrierkassen" und "Feuerlöschgeräte" nachweisen.

Der Anwalt will den Beitrag Torvalds zu "alternativen Formen der Softwareentwicklung" nach eigenen Angaben nicht schmälern. "Diese Marke ist jedoch nach meiner Ansicht ein Beispiel für eine schlechte Abfassung des Warenverzeichnis bei einer Markenanmeldung." Es sei weitgehend nur die amtliche Empfehlung eines Warenverzeichnisses in der Klasse 9 nach dem Nizza-Abkommen abgeschrieben worden, ohne auf die konkreten Bedürfnisse von Linus Torvalds einzugehen. "Herr Torvalds hatte wohl auch schon zum Zeitpunkt der Markenanmeldung nicht vor, unter 'Linux' Schallplatten oder Feuerlöscher herauszubringen."

Ein Kommentar von Linus Torvalds oder seinen Anwälten steht bislang noch aus. Um den Markennamen "Linux" gab es bereits diverse Rechtsstreitigkeiten, von denen einige bislang zu Gunsten des Linux-Erfinders geregelt wurden. Gegen die am 16. 6. 1998 eingetragene Gemeinschaftsmarke 000851246 "LINUX" läuft laut dem Münchener Rechtsanwalt aber noch ein Widerspruchsverfahren. Zudem gebe es noch die unter anderem für "Hard- und Software" seit dem 18. 11. 1999 eingetragene deutsche Marke 39917751.5, die nicht Torvalds gehört.

Siehe dazu auch: (anw)