US-Justizministerium: Preisgabe der Identität eines Kazaa-Nutzers richtig

Die US-Regierung schlägt sich auf die Seite der Musikindustrie in dem Verfahren, in dem der Branchenverband RIAA die Identität eines Kazaa-Nutzers ermitteln will.

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Von
  • Jürgen Kuri

Die US-Regierung schlägt sich auf die Seite der Musikindustrie in dem Verfahren, in dem der Branchenverband RIAA die Identität eines Kazaa-Nutzers ermitteln will. Die RIAA hatte den US-Telecom-Konzern Verizon, der auch Internet-Zugänge anbietet, verklagt: Verizon solle die Daten eines Internet-Nutzers herausgeben, der über die Online-Tauschbörse Kazaa mehrere hundert Dateien getauscht haben soll. Vor Gericht erhielt die RIAA recht, es erging in dem nach dem Digital Millennium Copyright Act (DMCA) möglichen Schnellverfahren eine entsprechende Verfügung.

Gegen diese Entscheidung setzt sich Verizon zur Wehr: Er legte Berufung ein und beantragte, den Vollzug des Urteils auszusetzen. Unter anderem begründet Verizon seine Weigerung, die Daten herauszugeben, mit dem ersten Zusatz zur amerikanischen Verfassung, der die Meinungsfreiheit garantiert. Falls das Urteil Bestand habe, würde sich jeder Konsument in einem "digitalen Schleppnetz" wiederfinden; nicht nur die Musikindustrie könne ihre Ansprüche weiter durchsetzen, das Urteil könne jeden betreffen, der sich im Internet bewegt, meinten Vertreter des Telecom-Konzerns.

Das US-Justizministerium unterstützte gegenüber dem zuständigen US-Bundesbezirksgericht von Columbia dagegen die Forderung der RIAA. Die Entscheidung des Gerichts sei juristisch korrekt; sie bedeute auch keine Verletzung der durch den ersten Verfassungszusatz geschützten Rechte. Die Coypright-Gesetze aufrecht zu erhalten bedeute vielmehr, die Ideale des First Amendment zu fördern.

Die RIAA war in den vergangenen Wochen immer intensiver gegen Tauschbörsen und ihre Nutzer vorgegangen. Neben der Klage gegen Verizon, die als Präzedenzfall für das Vorgehen gegen P2P-User gilt, mahnte der Branchenverband beispielsweise rund 300 Firmen an, die Nutzung von Tauschbörsen in ihren Firmennetzen zu unterbinden. Auch geht die RIAA mittlerweile, nachdem sie sich an einer weltweiten Kampagne der Musikindustrie gegen das "Sicherheitsrisiko Tauschbörsen" beteiligte, juristisch gegen Studenten vor, die innerhalb der Uni-Netze Peer-to-Peer-Börsen eingerichtet haben sollen. (jk)