Leitlinien aus Brüssel sollen Breitbandausbau fördern

Die EU-Kommission will mit Leitlinien für die Förderung des Netzausbaus mit öffentlichen Mitteln den Breitbandausbau in ländlichen Gebieten erleichtern.

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Die Europäische Kommission hat am heutigen Donnerstag in Brüssel neue Leitlinien (PDF-Datei) für die öffentliche Finanzierung von Breitbandnetzen veröffentlicht, die "den schnellen und erweiterten Breitbandausbau" erleichtern sollen. Die Leitlinien sollen den Mitgliedsstaaten bei Anwendung der EU-Beihilfevorschriften für staatliche Finanzhilfen helfen und mit Bestimmungen auch zum Ausbau der Next Generation Networks (NGN) die "öffentliche Förderung von Investitionen in diesem strategischen Sektor ohne übermäßige Wettbewerbsverfälschungen" ermöglichen, heißt es in einer Mitteilung der Kommission.

"Auch wenn viele Investitionen von privaten Unternehmen kommen sollten, so spielen öffentliche Gelder eine wichtige Rolle für die Verbreitung von Breitbandnetzen", sagte Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes heute in Brüssel. Das gilt nach Ansicht der Kommission insbesondere für die Breitbandabdeckung in Gebieten, in denen die Privatwirtschaft nicht investiere. Ziel des Rahmenpakets sei die Förderung eines schnellen und flächendeckenden Ausbaus der Breitbandnetze bei gleichzeitigem Schutz des Wettbewerbs. So sollen die Betreiber der mit öffentlichen Mitteln geförderten Netze verpflichtet werden, Wettbewerbern offenen Zugang zu diesen Netzen zu gewähren.

"Mit diesen Leitlinien geben wir den Mitgliedsstaaten und ihren Behörden ein umfassendes und transparentes Instrument an die Hand, damit sie sicherstellen können, dass ihre angestrebte Breitbandförderung mit den EU-Beihilfevorschriften in Einklang stehen", erklärte Kroes. Die neuen Leitlinien bauen nach Angaben der Kommission auf den Erfahrungen der vergangenen fünf Jahre auf, in denen sich in "mehr als 40 Einzelentscheidungen" (PDF-Datei) zum Thema Breitband eine "kohärente und einheitliche Praxis" herausgebildet habe. Die Kommission hatte das Leitlinienpaket im Mai dieses Jahres zur Stellungnahme vorgestellt, die Ergebnisse des Konsultationsverfahrens sind in der heute vorgestellten Fassung berücksichtigt. (vbr)