Musikdienst Puretunes schon am Ende?

So plötzlich wie der kommerzielle MP3-Downloaddienst auftauchte, so schnell scheint er auch wieder verschwunden zu sein. Seit Tagen sind weder die Website noch das Angebot selbst erreichbar.

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So plötzlich wie der kommerzielle MP3-Downloaddienst Puretunes auftauchte, so schnell scheint er wieder verschwunden zu sein. Seit einigen Tagen bereits sind weder die Website noch der Dienst selbst erreichbar. "(111) Connection refused", heißt es lapidar. Dabei scheint zumindest der Webserver noch zu laufen, denn zumindest das Popup-Fenster mit der Einladung zum Download der Client-Software erscheint beim Besuch der Seite noch.

Eine Stellungnahme seitens der Betreiber fehlt bislang. Diese haben sich allerdings bereits von Anfang an rar gemacht; selbst der einzige in den USA angesiedelte Pressekontakt O'Neil Communications hat bereits vor einer Woche die Zusammenarbeit mit Puretunes aufgekündigt. Ob der Grund dafür die von heise online entdeckten Ungereimtheiten im Song-Katalog von Puretunes waren, ist unklar, aber nicht unwahrscheinlich. Denn spätestens zu diesem Zeitpunkt dürfte so mancher an der Seriosität des Angebots gezweifelt haben.

So lange es keine offizielle Stellungnahme der Betreiber gibt, darf darüber spekuliert werden, ob Maßnahmen der International Federation of the Phonographic Industry (IFPI), Aktionen der Konkurrenz von Weblisten oder AllofMP3, eine andauernde Denial-of-Service-Attacke oder eine Überlastung der Server schuld an der Misere ist. Sollte Puretunes seinen Dienst nicht wieder verfügbar machen können, sollten diejenigen, die bereits einen Monats- oder unvorsichtigweise gar einen Jahresvertrag abgeschlossen haben, gegen die Abbuchung des Betrags über die Kreditkarte Protest einlegen.

Dieser Beitrag enthielt im Original einen Link auf die russische Musik-Downloadplattform AllofMP3. Die Musikindustrie hatte gegen AllofMP3 eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht München I erwirkt, im dem AllofMP3 untersagt wird, nach deutschem Urheberrecht geschützte Aufnahmen im Web zum Download bereitzustellen. Aufgrund der Entscheidung des OLG München in dem Verfahren der Musikindustrie gegen Heise sieht der Verlag derzeit juristisch keine Möglichkeit, den Link weiter anzubieten. Der Heise Zeitschriften Verlag bedauert diese erhebliche Einschränkung der Pressefreiheit. (vza)