Weblisten erwägt Klage gegen Puretunes
Die Ungereimtheiten im Songkatalog von Purtunes haben sich weiter bestätigt -- das Online-Musikportal Puretunes bediente sich dreist bei der Konkurrenz.
Weblisten, das spanische Musikportal, das seit über fünf Jahren MP3-Dateien namhafter Künstler über das Internet vertreibt, erwägt eine Klage gegen das ebenfalls in Spanien registrierte Portal "Puretunes.com". Puretunes, erst im Mai dieses Jahres an den Start gegangen, bot ein breites Musikangebot zu günstigen Downloadpauschalen. Ein genauer Blick auf das Songangebot förderte jedoch zu Tage, dass die angebotenen Musiktitel zu großen Teilen von der Konkurrenz kopiert waren.
Weblisten versieht seine MP3-Dateien nach eigenen Angaben bei der Enkodierung mit einem Wasserzeichen, das eine spätere Identifikation ermöglicht. "Weblisten hat die von Puretunes angebotenen Files untersucht und herausgefunden, dass die meisten Dateien identische Eigenschaften besaßen wie die von Weblisten vertriebenen Tracks", erklärt das Unternehmen in einer Mitteilung, in der es rechtliche Schritte ankündigt.
Neben Weblisten diente auch der russische Anbieter Allofmp3 als Quelle für das dubiose Musikportal, das inzwischen in der Versenkung verschwunden ist. "Allofmp3.com hat Puretunes nie eine Erlaubnis erteilt, Material zu kopieren. Unsere Lizenzen decken den Weiterverkauf nicht ab", betont Ivan Fedorov aus der Verkaufsabteilung von Allofmp3 gegenüber heise online. Bei den russischen MP3s hatte sich Puretunes nicht einmal die Mühe gemacht, die in den ID3-Tags der Files enthaltene Herkunftsinformation "www.allofmp3.com" zu tilgen.
Die Zahl der durch Puretunes geschädigten Kunden ist indes nicht bekannt. Der Dienst bot neben den kurzfristigen Download-Tarifen auch Jahresverträge an, deren Gebühr vorab via Kreditkartenzahlung abgewickelt wurde. Weder Puretunes/Madrid, noch die in Washington DC ansässige Dachgesellschaft "Sakfield Holding" ist momentan erreichbar. Neben der angedrohten Klage von Weblisten.com muss sich Puretunes schon in einer weiteren juristischen Auseinandersetzung beweisen. Erst vergangene Woche hatte die RIAA vor einem amerikanischen Gericht Klage wegen der Verletzung von Urheberrechten eingereicht.
Dieser Beitrag enthielt im Original einen Link auf die russische Musik-Downloadplattform AllofMP3. Die Musikindustrie hatte gegen AllofMP3 eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht München I erwirkt, im dem AllofMP3 untersagt wird, nach deutschem Urheberrecht geschützte Aufnahmen im Web zum Download bereitzustellen. Aufgrund der Entscheidung des OLG München in dem Verfahren der Musikindustrie gegen Heise sieht der Verlag derzeit juristisch keine Möglichkeit, den Link weiter anzubieten. Der Heise Zeitschriften Verlag bedauert diese erhebliche Einschränkung der Pressefreiheit. (sha)