Anwalt: Telekom-Aktionärsklagen legen Justiz lahm

Weil die Gerichtsverwaltung noch damit beschäftigt sei, alle Kläger zu registrieren, sei mit einem baldigen Prozessbeginn nicht zu rechnen, meint der Münchner Anwalt Franz Braun.

vorlesen Druckansicht 76 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • dpa

Der enorme Andrang von Telekom-Aktionären legt die zuständige Kammer beim Frankfurter Landgericht lahm. Mehr als 10.000 Telekom-Aktionäre haben bereits Schadenersatzklagen beim Landgericht Frankfurt eingereicht und die zuständige siebte Kammer damit vor erhebliche Probleme bestellt. "Das Gericht sieht kein Land mehr", sagte Franz Braun von der Münchner Kanzlei Rotter dem Tagesspiegel. Die Kläger werfen dem Unternehmen vor, in seinem Verkaufsprospekt zum dritten Börsengang im Mai 2000 wesentliche Risiken verschwiegen zu haben. Sie verlangen daher ihr eingesetztes Kapital nebst Kosten zurück.

Weil die Gerichtsverwaltung noch damit beschäftigt sei, alle Kläger zu registrieren, sei mit einem baldigen Prozessbeginn nicht zu rechnen. Vielmehr habe das Gericht der Telekom bis Ende Februar nächsten Jahres Zeit gegeben, auf die Forderungen der Kläger zu reagieren. "Die mündliche Verhandlung wird nicht vor August kommenden Jahres beginnen", sagte Ralf Plück von der Wiesbadener Kanzlei Doerr, Kühn, Plück & Thoeren, die 5600 Telekom-Aktionäre vertritt. "Die 7. Kammer ist völlig überlastet", meint Anlegeranwalt Braun. Das sei ein Skandal, denn immerhin habe seine Kanzlei schon im August 2001 die ersten Klagen eingereicht.

Plück kündigte an, dass seine Kanzlei demnächst eine neue Sammelklage gegen EM.TV einreichen werde. Zwar seien frühere Verfahren gescheitert, aber die Erfolgsaussichten der Anleger hätten sich durch das zwischenzeitlich abgeschlossene Strafverfahren gegen die Haffa-Brüder deutlich verbessert. Der Strafprozess habe ergeben, dass die Haffa-Brüder im August 2000 vorsätzlich falsche Unternehmenszahlen veröffentlicht haben, so Plück. Darauf könnten sich jetzt auch die Anleger in ihren Zivilverfahren berufen. (dpa) / (anw)