Telekom scheitert mit Eilantrag gegen Regulierer

Das Verwaltungsgericht Köln wies einen Eilantrag der Telekom gegen eine Entscheidung der Bundesnetzagentur ab, die den Konzern zur Öffnung der Schaltverteiler für die Konkurrenz zwingt.

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Das Verwaltungsgericht (VG) Köln hat den Eilantrag der Deutschen Telekom gegen eine Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) zurückgewiesen. Das Gericht habe den Antrag der Telekom auf einstweiligen Rechtsschutz am vergangenen Freitag abgelehnt, erklärte ein Gerichtssprecher gegenüber heise online und bestätigte damit eine Mitteilung der Bundesnetzagentur vom heutigen Montag. Eine schriftliche Begründung der Tenorentscheidung der Kammer liege noch nicht vor (Az. 21 L 941/09).

Die Telekom hatte Ende Juni gegen die Regulierungsverfügung beim VG Köln geklagt. In dem Verfahren geht es um die Entscheidung der Bundesnetzagentur vom März dieses Jahres, laut der die Telekom ihren Konkurrenten den Zugang zur TAL (die sogenannte "letzte Meile") über sogenannte Schaltverteiler gewähren soll. Der Schaltverteiler wird im Netz der Telekom zwischen dem Hauptverteiler der Vermittlungsstelle (HVt) und dem Kabelverzweiger (KVz) – dem grauen Kasten an der Straßenecke – aufgestellt. Bisher habe die Telekom selbst nur wenige dieser Verteiler im Einsatz, erklärt ein Sprecher auf Anfrage: "In den meisten Fällen brauchen wir die nicht".

Laut der Regulierungsverfügung kann ein Wettbewerber die Einrichtung eines Schaltverteilers fordern, wenn die Entfernung des Hauptverteilers von den einzelnen Teilnehmeranschlüssen so groß ist, dass die Bandbreite am Anschluss die 1 MBit/s-Marke nicht schafft. Es geht also um Regionen, die mit DSL eher unterversorgt sind. Mit dem Zugriff auf den Schaltverteiler können Telekom-Wettbewerber dort die TAL verkürzen und so auch höhere Bandbreiten anbieten. Zudem erschließt ein Schaltverteiler mehrere Kabelverzweiger und die daran hängenden Haushalte. Der Wettbewerber kann so mit einer Zuführung an den Schaltverteiler gleich mehrere Haushalte erreichen.

Dagegen haben die Bonner auch nichts einzuwenden, wie der Sprecher erklärt. Es gehe grundsätzlich darum, was die Regulierung darf. Die Entscheidung zwinge die Telekom, Verteilerkästen aufzubauen, die sie selbst nicht benötige, ohne aber die Kostenübernahme zu garantieren. Denn die entstehenden Kosten bekomme die Telekom unter Umständen nicht in voller Höhe zurück, weil der Regulierer für die Erstattung eine Kappungsgrenze vorsehe. Das führe dazu, "dass die Telekom den Breitbandausbau der Wettbewerber mitfinanziert", wie es Finanzvorstand Tim Höttges formulierte. Die Telekom hält das für "rechtswidrige Verpflichtung". Nach diesem Prinzip "wären weitergehende regulatorische Eingriffe möglich", befürchtet der Sprecher.

Der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, begrüßte die Entscheidung: "Wir haben jetzt hinreichende Klarheit und Sicherheit für alle investitionsbereiten Wettbewerber, die sogenannten weiße Flecken über einen Schaltverteiler erschließen wollen." Der Chefregulierer hofft, dass die Telekom die Regulierungsentscheidung "nunmehr unverzüglich und vollständig umsetzt". Ein Hoffnung, die auch die Wettbewerber teilen. "Die Bundesnetzagentur muss nun auf die Umsetzung bestehen, unabhängig von einem möglichen Hauptsacheverfahren", fordert Jürgen Grützner vom Branchenverband VATM. "Wir sind optimistisch, dass die Telekom diesen Prozess nicht weiter verzögert", sagt Stephan Albers vom Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko).

Die Telekom betont, dass das Kölner Gericht lediglich den Eilantrag abgewiesen hat, ohne in der Sache zu urteilen. Diese Entscheidung wird nun im weiter laufenden Hauptsacheverfahren fallen. Nach dem Scheitern des Eilantrags ist der Konzern bis auf Weiteres verpflichtet, die Schaltverteiler auf Nachfrage zu errichten. "Das waren wir übrigens auch schon bisher", sagt der Sprecher. "Konkrete Anträge gab es bei uns aber bisher kaum." (vbr)