Verfassungsbeschwerde gegen Kfz-Scanning in Baden-Württemberg

Zwei Autofahrer und eine Autofahrerin haben beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen die automatische Erfassung von Pkw-Kennzeichen eingereicht. Die gesetzliche Regelung verstoße in einigen Punkten gegen das Grundgesetz.

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Zwei Autofahrer und eine Autofahrerin haben beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen die automatische Erfassung von Pkw-Kennzeichen in Baden-Württemberg eingereicht. Die gesetzliche Grundlage dafür, das neue Polizeigesetz, war voriges Jahr von der schwarz-gelben Mehrheit im Landtag verabschiedet worden. Die Beschwerdeführer monieren, das Gesetz lasse "in Abwesenheit jeder Gefahr" eine automatisierte Massenkontrolle des öffentlichen Straßenverkehrs zu. Autofahrer müssten aufgrund des Kennzeichenabgleichs mit der Erstellung von Bewegungsprofilen rechnen. Die Befugnis sei so unbestimmt und weit gefasst, dass nicht vorhersehbar sei, wann und wie die Polizei von ihr Gebrauch macht.

Der Landesverband Baden-Württemberg der Humanistischen Union weist in einer Mitteilung darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht im März 2008 vergleichbare Regelungen der Bundesländer Schleswig-Holstein und Hessen als mit dem Grundgesetz unvereinbar aufgehoben hatte. Die Beschwerdeführer stoßen sich daran, dass die automatische Kennzeichenerfassung in Baden-Württemberg auch zur Strafverfolgung eingesetzt werden solle, doch die Gesetzgebungszuständigkeit liege in diesem Bereich beim Bund. Wenn der Bürger von der Polizeikontrolle nicht angehalten werde, erfahre er nichts darüber, wann und unter welchen Umständen sein Kennzeichen erfasst wurde. Die Gerichte könnten entgegen den Erfordernissen im Grundgesetz daher nicht die Rechtmäßigkeit der Maßnahme überprüfen.

Beim Scannen von Kfz-Kennzeichen werden auf ausgewählten öffentlichen Straßen alle Fahrzeuge automatisch mit einer Videokamera ohne besonderen Anlass oder Verdacht erfasst. Das Nummernschild wird dann automatisch mit dem Fahndungsbestand der Polizei abgeglichen. Die Technik will die CDU auch in Nordrhein-Westfalen anwenden, in Hessen soll sie durch ein neues Gesetz wieder ermöglicht werden, während Schleswig-Holstein und Bremen bereits darauf verzichteten.
Die neue schwarz-gelb-grüne Koalition im Saarland hat in ihrem Koalitionsvertrag (PDF-Datei) vereinbart, den Kfz-Massenabgleich im Saarland zu streichen.

Rechtsanwalt Udo Kauß von der Humanistischen Union, der die baden-württembergischen Beschwerdeführer vor dem Bundesverfassungsgericht vertritt, kritisiert, dass das Kfz-Scanning nur Zufallsfunde vornehmlich aus dem Bagatellbereich liefere. Zudem binde es Personal, das an anderen Stellen sinnvollver eingesetzt werden könnte. Mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts könne für nächstes oder übernächstes Jahr gerechnet werden. Dem Gericht liegt bereits eine Beschwerde gegen das Kfz-Scanning in Niedersachsen vor (Az. 1 BvR 1443/08). Gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts München, das die automatische Erfassung von Kennzeichen als rechtmäßig erachtete, wurde Berufung eingelegt. (anw)