SCO vs. Linux: Die GPL gilt fĂĽr die FSF

Die SCO Group ist der Ansicht, dass sich IBM im Streit um verletzte Rechte am Unix-Code nicht auf die GPL berufen kann.

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Von
  • Detlef Borchers

Die SCO Group ist der Ansicht, dass sich IBM im Streit um verletzte Rechte am Unix-Code nicht auf die GPL berufen kann. Dies geht aus einer Eingabe hervor, die SCO beim US District Court in Utah einreichte. Das Gericht soll die Klage der SCO Group gegen IBM verhandeln.

Momentan befindet sich der Prozess in der Phase der Beweisaufnahme, in der beide Seiten vom Kontrahenten Beweise verlangen können und ihre Argumentationen ausbreiten. Schon früher hatte die SCO Group Zweifel an der Wirksamkeit der GPL geäußert und sie schon einmal als unvereinbar mit dem amerikanischen Rechtssystem bezeichnet. In der neuen Eingabe argumentieren die Rechtsanwälte der SCO Group, dass allein die Free Software Foundation sich auf die GPL berufen und ihre mögliche Rechtswirksamkeit durchsetzen kann, weil sie als Urheber der GPL firmiere. Der Versuch von IBM, mit der GPL gegen SCO zu argumentieren, sei daher null und nichtig.

Neben der eigentümlichen Sicht der Eigentumsverhältnisse an der GPL heißt es ferner in dem Schriftstück, dass die GPL die Grundrechte der amerikanischen Verfassung verletze, gegen Copyright- und Antitrustgesetze verstoße und das Gesetz über die Kontrolle exportierter Güter missachte. Die SCO Group kündigte in einer Pressenotiz an, dass Geschäftsführer Darl McBride im Rahmen der Comdex-Gegenmesse CDXpo in Las Vegas in einer Keynote ausführlich darlegen werde, welche Gefahren von Linux und einer unkontrollierbaren GPL ausgehen.

Zu den Entwicklungen im Streit zwischen SCO, IBM und der Open-Source-Gemeinde siehe auch:

(Detlef Borchers) / (jk)