Winterreifen-Pflicht in Europa: Eine Übersicht

Wer in Deutschland auf verschneiten oder vereisten Fahrbahnen unterwegs ist, muss sein Auto mit Winter- oder Ganzjahresreifen ausrüsten. In anderen Ländern gibt es abweichende Regelungen

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Von
  • Matthias Nauman
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München, 10. Dezember 2009 – Wer in Deutschland auf verschneiten oder vereisten Fahrbahnen unterwegs ist, muss sein Auto mit Winter- oder Ganzjahresreifen ausgerüstet haben. Andernfalls droht ein Bußgeld: 20 Euro sind es im Regelfall; sofern andere Autofahrer behindert werden, sogar 40 Euro und ein Punkt in Flensburg. In anderen Ländern gibt es unterschiedlich strenge Regelungen, was die Winterausrüstung angeht. Einen Überblick hat jetzt der ADAC zusammengestellt.

In Österreich besteht eine ähnliche Regelung wie in Deutschland, sie ist jedoch eindeutig auf die Zeit vom 1. November bis zum 15. April beschränkt. Bei winterlichen Straßenverhältnissen darf dann nur mit Winterreifen gefahren werden. Ganzjahres- oder Allwetterreifen gelten als Winterreifen, wenn sie die Kennzeichnung "M + S" tragen. Schneekettenpflicht besteht nur auf Straßen mit gesonderter Beschilderung.

Winterreifen-Pflicht in Europa: Eine Übersicht (4 Bilder)

Unterwegs im Winter: In den europäischen Ländern gelten unterschiedliche Regeln was die Bereifung angeht.

Keine spezielle gesetzliche Vorschrift für Winterreifen gibt es in der Schweiz. Es können jedoch Geldbußen verhängt werden, wenn das Fahren mit ungeeigneter Bereifung zu einer Verkehrsbehinderung führt. Deshalb sollten Autofahrer in der Schweiz in den Wintermonaten ausschließlich mit Winterreifen unterwegs sein. In Frankreich und in Italien kann für bestimmte Strecken die Benutzung von Winterreifen oder Schneeketten kurzfristig – etwa durch entsprechende Beschilderung – vorgeschrieben werden. Im italienischen Aosta-Tal gilt vom 15. Oktober bis zum 15. April des Folgejahres eine generelle Winterreifenpflicht.