Anti-Spam-Gesetz: Schluss mit lustig?

Nach den jüngsten Gesetzesinitiativen gegen unerwünschte Werbe-E-Mails in den USA hoffen viele Internet-Anbieter auch auf eine positive Auswirkung in Deutschland.

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Von
  • Jürgen Kuri

Nach den jüngsten Gesetzesinitiativen gegen unerwünschte Werbe-E-Mails in den USA hoffen viele Internet-Anbieter auch auf eine positive Auswirkung in Deutschland. "Wir können uns gut vorstellen, dass sich die neue Rechtslage bei vielen abschreckend auswirken könnte", sagte Patricia Rohde vom Internet-Portal Yahoo am Montag der dpa. Davon könnten auch deutsche Nutzer profitieren. Wie viele Spam-Versender tatsächlich von den USA aus agieren, sei allerdings gar nicht bekannt. Das massenhafte Versenden der lästigen E-Mails sei nach wie vor auch branchenübergreifend ein "Riesenproblem", sagte Stefan Keuchel vom Online-Dienst AOL Deutschland. "Wir setzen uns dafür ein, dass Spam auch in Deutschland unter Strafe gestellt wird."

Am Wochenende hatte das Abgeordnetenhaus in Washington ein Gesetz gebilligt, das Geldstrafen für Spam-Versender vorsieht. Das neue US-Gesetz soll künftig unter anderem verbieten, E-Mail-Adressen aus dem Internet systematisch herauszusammeln und sie dann mit Werbemails zu überschwemmen. Private Computernutzer sollen sich vor der Werbeflut schützen können, indem sie sich in eine Anti-Spam-Liste eintragen lassen, über die ihre Adresse für die Werbeindustrie blockiert wird. Bereits nach der Verabschiedung des US-Anti-Spam-Gesetzes im Senat gerieten die Regelungen aber auch unter Beschuss. Amerikanische Antispam-Aktivisten kritisierten, dass unerwünschte Werbung per E-Mail nicht grundsätzlich verboten werden soll: Spam bleibe nämlich erlaubt, wenn sich die Werber an einige Spielregeln hielten. Wenn ein Anwender etwa nicht auf der Anti-Spam-Liste stehe, habe er keine Handhabe gegen den Werbemüll.

Spam als Straftatbestand zu werten, wäre in Deutschland nach Auffassung von Sven Karge, Spam-Experte des Verbands der Internetwirtschaft eco, nur in gravierenden Fällen sinnvoll. Hierzulande sei der Verbraucher rechtlich gesehen ohnehin in einer besseren Position als in den USA. "In Deutschland hat der Nutzer einen Unterlassungsanspruch", sagte Karge gegenüber dpa. Er müsse prinzipiell seine Einwilligung für den Empfang entsprechender E-Mails geben. Allerdings nutzt einem Anwender dieser Anspruch natürlich nur etwas, wenn er den Absender der unerwünschten Werbe-E-Mails ermitteln und dingfest machen kann. (jk)