Erstmals Apple-Zahlen: So viele aktive Nutzer hat der App Store in Europa

Das EU-Gesetz über digitale Dienste zwingt auch Apple dazu, Zahlen offenzulegen. Der App Store gilt damit als "VLOP".

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Apple-Graffiti an Hauswand

(Bild: Erstellt mit Midjourney durch Mac & i)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Leo Becker

Apple hat erstmals konkrete Zahlen zur Nutzung seiner Online-Plattformen in Europa genannt. Mit der Veröffentlichung der Angaben kommt das Unternehmen den Vorgaben des europäischen Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act – DSA) nach, andere Dienstebetreiber wie Meta, Google oder auch Twitter haben ihre Zahlen ebenfalls offengelegt. Apples Auflistung unterstreicht, dass die europäischen Nutzerzahlen der Softwareläden für iPhones, iPads, Macs und Watches extrem unterschiedlich ausfallen – und manche davon vergleichsweise klein sind.

Nach Apples Angabe zählt der App Store auf dem iPhone in Europa rund 101 Millionen aktive Nutzer im Monat (Monthly Active Users – MAUs), der iPad-App-Store folgt mit 23 Millionen Nutzern, Apples in macOS integrierter App-Laden hat demnach nur 6 Millionen aktive europäische Nutzer, der App Store auf der Set-Top-Box Apple TV schließlich 1 Million Nutzer.

Für alle weiteren Dienste, dazu gehören der App Store für die Apple Watch sowie Apples E-Book-Laden ("Apple Bücher") und bezahlte Podcast-Abonnements, führt Apple jeweils unter 1 Million aktive Nutzer auf. Apples Zahlen sind Durchschnittswerte, die in einem Zeitraum von sechs Monaten bis zum 31. Januar 2023 erhoben wurden, wie das Unternehmen anmerkt. Zu konkreten Nutzerzahlen seiner Dienste hält sich der Hersteller gewöhnlich bedeckt, beim App Store spricht Apple weltweit lediglich von "500 Millionen Besuchern pro Woche", die Angabe wurde aber schon seit Jahren nicht mehr aktualisiert.

Das Gesetz über digitale Dienste gibt Betreibern bestimmte Sorgfaltspflichten vor, unter anderem in Hinblick auf Jugendschutz, personalisierte Werbung und eine schnelle Entfernung illegaler Inhalte. Auch müssen die Anbieter bei Gefahr für die öffentliche Sicherheit und die Demokratie einschreiten. Online-Dienste, die über 45 Millionen Bürger in Europa erreichen, gelten als sehr große Online-Plattformen ("Very Large Online Platforms", kurz VLOPs), für die besonders strenge Vorgaben gelten. Die EU-Kommission hat die ersten neunzehn Dienste benannt, die besondere Pflichten erfüllen müssen, dazu gehört auch Apple.

Man sehe die eigenen App-Läden als eigenständige Plattformen, teilte Apple mit – nach dieser Lesart würde nur der iPhone-App-Store als "VLOP" gelten. Auch in den kleineren App-Stores sollen die strengeren Vorgaben auf "freiwilliger Basis" erfüllt werden, betonte Apple.

Zum Gesetz über digitale Dienste gesellt sich in Europa das Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act), das "Gatekeepern" spezielle Wettbewerbsregeln auferlegt, dazu dürfte Apple ebenfalls gehören. Der Konzern wird demnach unter anderem sein Betriebssystem für Sideloading und alternative App-Läden – zumindest in Europa – öffnen müssen, offenbar wird daran für iOS 17 gearbeitet.

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(lbe)