Noch einmal Aufschub für den "UFO-Hacker"
Das höchste britische Gericht hat einem Antrag des unmittelbar von der Auslieferung an die USA bedrohten Gary McKinnon stattgegeben. Geprüft werden soll jetzt unter anderem, ob bei der Auslieferungsentscheidung der Gesundheitszustand des Mannes, der in Computer von zahlreichen US-Behörden eingedrungen war, ausreichend gewürdigt wurde.
Die Entscheidung des britischen Innenministeriums, den sogenannten "UFO-Hacker" an die USA auszuliefern, wird doch noch einmal gerichtlich überprüft. Der Londoner High Court gab einem entsprechenden Antrag Gary McKinnons und seiner Verteidiger statt. Der unmittelbar von der Auslieferung bedrohte 43-Jährige erhält damit eine weitere Schonfrist bis zu einer Anhörung vor dem High Court, mit der Medienberichten zufolge im April oder Mai dieses Jahres zu rechnen ist. Der britische Staatsbürger soll sich wegen Eindringens in Computersysteme der US-Regierung vor einem amerikanischen Gericht verantworten.
Die USA werfen McKinnon vor, zwischen 2001 und 2002 in Computer von Regierungseinrichtungen und des Militärs eingedrungen zu sein. Der Beschuldigte hat inzwischen eingeräumt, sich Zugang zu Computern etwa der NASA, des Pentagon und der US-Army verschafft zu haben, um nach unterdrückten Informationen über UFOs zu suchen. Während McKinnon, bei dem im Sommer 2008 das Asperger-Syndrom – eine Form des Autismus – diagnostiziert wurde, nur neugierig gewesen sein will, verfolgen die US-Ankläger den "größten Militärcomputer-Hack aller Zeiten" und wollen den Prozess in den USA führen. McKinnons Anwälte versuchen, die Auslieferung zu verhindern und ein Verfahren in Großbritannien zu erreichen.
Die Asperger-Diagnose und der Gesundheitszustand McKinnons sei bei der Entscheidung des Innenministers vom vergangenen November, mit der Auslieferung fortzufahren, nicht ausreichend gewürdigt worden, erklärte der Richter des High Court. Die Verteidigung hatte unter anderem Gutachten vorgelegt, die McKinnon ein erhöhtes Suizidrisiko bescheinigten. Die vorgebrachten medizinischen Beweise könnten den Innenminister dazu zwingen, die Auslieferung an die USA zu verweigern, erläuterte der Richter. Man könne den Standpunkt vertreten, dass die Entscheidung des Innenministers nicht gesetzeskonform sei. Das Gericht wird die Entscheidung nun überprüfen.
Die Erklärung des High Court wurde bei der Verteidigung mit großer Erleichterung aufgenommen. "Ich kann es nicht glaube – endlich etwas gesunder Menschenverstand", kommentierte McKinnons Mutter, Janice Sharp, gegenüber britischen Medien. Sie wies auf den schlechten Gesundheitszustand ihres Sohnes hin. Auch Parlamentarier äußerten sich zufrieden mit der Entscheidung. Vertreter der Liberalen und der Konservativen forderten Premierminister Gordon Brown und seinen Innenressortleiter Alan Johnson auf, die Auslieferungspläne aufzugeben.
Siehe dazu auch:
- "UFO-Hacker" nutzt letzte Rechtsmittel gegen Auslieferung an die USA
- Weiterer Rückschlag für den "UFO-Hacker"
- "UFO-Hacker" verliert erneut vor Gericht
- Britisches Parlament prüft Auslieferung des "UFO-Hackers" nicht
- "UFO-Hacker" beschäftigt das britische Unterhaus
- Letzte Chance für den "UFO-Hacker"
- "UFO-Hacker" wird nicht in England angeklagt
- Neue Hoffnung für den "UFO-Hacker"
- "UFO-Hacker" wird an die USA ausgeliefert
- Letzter Aufschub für den "UFO-Hacker"
- Britischer Hacker steht vor Auslieferung in die USA
- Britischer Hacker verliert Berufung gegen Auslieferung
- 36-jähriger Brite wegen Eindringens in US-Netzwerke angeklagt
(vbr)