"linksunten.indymedia": Durchsuchungen bei Betreibern von Archiv-Seite

Vier Männern und einer Frau wird vorgeworfen, mit einer Archiv-Seite gegen das 2017 verhängte Verbot von "linksunten.indymedia" verstoßen zu haben.

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Nahaufnahme eines Polizeiautos

(Bild: Pradeep Thomas Thundiyil/Shutterstock.com)

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In Freiburg hat das Landeskriminalamt Baden-Württemberg Wohnungen von fünf Beschuldigten durchsucht, die laut Bericht der dpa das 2017 verbotene linksradikale Portal "linksunten.indymedia.org" betrieben und als Archiv weiterhin online verfügbar gemacht haben sollen. Bei der Durchsuchungsaktion am Mittwoch seien unter anderem Handys, Laptops, USB-Sticks und andere Speichermedien sichergestellt worden. Diese würden nun ausgewertet – wie lange das dauere, sei offen, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Karlsruhe. Die Ermittlungen dauerten an.

Die fünf Personen, eine Frau und vier Männer zwischen 32 und 47, werden verdächtigt, mit Veröffentlichung der Archivseite zur "Aufrechterhaltung [..] dieser verbotenen Vereinigung" beigetragen und sich damit strafbar gemacht zu haben. Das LKA und die Staatsanwaltschaft sprechen wohl deshalb von einer Vereinigung, weil die Sicherheitsbehörden bei dem damaligen Verbotsverfahren einen Kniff angewandt hatten: Förmlich handelte es sich um ein Vereinsverbot – die Betreiber wurden von den Behörden als Verein eingestuft. "linksunten.indymedia" galt bis zum Verbot im August 2017 als einflussreichstes Medium der linksextremen Szene in Deutschland – und als Forum für gewaltbereite Autonome.

Anfang 2020 hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Klagen des mutmaßlichen Betreiberteams gegen das Verbot aus formalen Gründen zurückgewiesen. Anfang dieses Jahres scheiterten die fünf Personen auch mit Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hatte sie nicht zur Entscheidung angenommen.

Ein Online-Artikel mit einem Link auf die Archivseite von "linksunten.indymedia" war Anfang des Jahres auch Anlass für die Polizei, Geschäftsräume des Radiosenders Radio Dreyeckland in Freiburg sowie auch Privaträume von Angestellten des Senders zu durchsuchen. Der beanstandete Artikel war auf der Website des Radios erschienen. Anfang Mai hatte die Staatsanwaltschaft Karlsruhe dann Anklage gegen den Verfasser des Artikels erhoben, war damit zunächst aber vor dem Landgericht Karlsruhe gescheitert. Der danach angetretene Weg vor das OLG Stuttgart war hingegen erfolgreich, dort sollen die Vorwürfe nun geklärt werden.

Der Vorwurf ist auch hier ein Verstoß gegen ein Vereinigungsverbot. Die Staatsanwaltschaft legt dem angeklagten Redakteur demnach zur Last, die weitere Betätigung der Vereinigung "linksunten.indymedia" unterstützt zu haben, weil er in seinem Bericht auf die Indymedia-Archivsite verlinkt habe, auf der auch um Spenden für die Finanzierung des Portals gebeten worden sei. Das Verfahren läuft unter dem Aktenzeichen 2 Ws 2/23. Die Archivsite von linksunten.indymedia.org ist zur Stunde noch online verfügbar.

(axk)