Linkedin sperrt Kritik an CDU-Chef Merz – SPD-Abgeordneter klagt

Die Merz-Ansage zu einer möglichen Kooperation mit der AfD veranlasste den Sozialdemokraten Robin Mesarosch auf Linkedin zu einer unerwünschten Replik.

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Grauer Himmel: Von links und rechts kommen je 6 Stränge Stacheldraht, die sich zu zwei einander konfrontierenden Köpfen verflechten

(Bild: Lightspring / Shutterstock.com)

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Der SPD-Bundestagsabgeordnete Robin Mesarosch geht gerichtlich gegen die Löschung eines Beitrags auf Linkedin vor. Der Sozialdemokrat forderte dort eine stärkere Abgrenzung insbesondere der CDU von der AfD, doch Linkedin hat den Beitrag gesperrt. Unterstützt von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat Mesarosch beim Landgericht Hechingen eine einstweilige Verfügung beantragt, wonach Linkedin das umstrittene Posting wieder freischalten soll. In dem gesperrten Beitrag reagiert der frühere Poetry Slammer auf die Aussage des CDU-Vorsitzenden Friedrich Merz, wonach Zusammenarbeit mit der AfD auf kommunaler Ebene möglich sei.

Die Rechtsaußen-Partei habe keine Lösungen, "sie hat nur Hass", schrieb Mesarosch am 24. Juli. So ziehe sie etwa ständig gegen marginalisierte Gruppen wie Ausländer, Schwule und Lesben sowie Frauen und Andersdenkende zu Felde. Dem CDU-Regierungspräsidenten Walter Lübcke habe das vor vier Jahren das Leben gekostet. Die AfD missachte demokratische Grundsätze und wolle sie abschaffen. Daher dürfe es zu keinerlei Kooperation mit ihr kommen. LinkedIn sperrte den Beitrag nach wenigen Stunden mit dem Hinweis, "dass er unsere Community-Richtlinien in Bezug auf Hassreden nicht erfüllt". Bis dahin sahen 69.587 Nutzer den Beitrag. 50 davon teilten ihn. Der Beitrag erhielt in der kurzen Zeit 1183 Reaktionen und 205 Kommentare.

In Linkedins Professional Community Policies heißt es: "Wir erlauben umfassende Gespräche über die Arbeitswelt, verlangen aber eine professionelle Meinungsäußerung. Um eine professionelle Plattform aufrechtzuerhalten, sollten die Mitglieder einander mit Respekt und Höflichkeit behandeln." Hass habe da keinen Platz. Inhalte, die Einzelne oder Gruppen etwa aufgrund ihrer Rasse, nationalen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer Religionszugehörigkeit angreifen oder zu Hass und Gewalt aufriefen, würden nicht geduldet.

"Ein Post, der sachlich vor einer Partei warnt und deren Hasstiraden kritisiert, ist keine Hassrede, sondern ein zulässiger politischer Meinungsbeitrag", hält GFF-Verfahrenskoordinator Jürgen Bering dagegen. Es könne nicht sein, dass Plattformen willkürlich Beiträge löschten, "während Hetze und Falschinformationen oft ungehindert kursieren". Netzwerke wie LinkedIn dürften keine "kreative Rechtsfindung mit selbstgegebenen Community Richtlinien betreiben".

Vielmehr hätten sie eine grundrechtliche Verpflichtung. Kritik gegenüber der AfD wird laut dem Antrag als zulässige Meinungsäußerung anerkannt. So habe das Verwaltungsgericht Meiningen die Bezeichnung des Co-Vorsitzenden des thüringischen Landesverbands, Björn Höcke, als "Faschist" als zulässige öffentliche Äußerung eingestuft. Ermittlungen wegen der Bezeichnung als "Nazi" seien eingestellt worden. Der von Mesarosch veröffentlichte Beitrag knüpfe an keines der angeführten Merkmale der Plattform für Hassrede an.

"(Die Community-Richtlinien) enthalten detaillierte Beispiele, die zeigen, welche Art von Inhalten auf LinkedIn nicht erlaubt sind", erklärte ein Unternehmenssprecher gegenüber heise online. Dies schließe Vergleiche "von Personen oder Gruppen mit Nazis oder anderen hasserfüllten oder extremistischen Gruppen" aus.

Allerdings steht dort auch, dass Mitgliedern erlaubt ist, "das belästigende, hasserfüllte oder anderweitig missbräuchliche Verhalten anderer anzuprangern, solange der Schwerpunkt darauf liegt", objektiv darauf aufmerksam zu machen. Die GFF hat bereits zweimal mit ersten Erfolgen gegen "willkürliche Löschungen" durch Facebook in den Fällen Goliathwatch und Filmwerkstatt Düsseldorf geklagt.

(ds)