Trotz 600 Prompts und Photoshop-Korrektur: Kein Copyright für nächstes KI-Bild

Das Bild "Théâtre D'opéra Spatial" sorgte vor einem Jahr für Aufsehen, als es einen Kunstwettbewerb gewann. Nun wurde ihm US-Urheberrechtsschutz verwehrt.

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Das KI-Bild "Théâtre D’opéra Spatial"

(Bild: Sincarnate auf Discord)

Lesezeit: 3 Min.

Ein ursprünglich von einer KI-Software generiertes Bild hat in den USA auch dann keinen Anspruch auf Urheberrechtsschutz, wenn das Original mit hunderten neuen Anfragen an die KI und schließlich manuell mit Photoshop überarbeitet wurde. Das hat das für die Anerkennung zuständige Copyright Office der USA im Fall eines Werks entschieden, das vor einem Jahr einen Kunstwettbewerb auf einem Volksfest im US-Bundesstaat Colorado gewonnen und eine Debatte über das Wesen von Kunst ausgelöst hat. Ausschlaggebend für die Entscheidung war einmal mehr die Einschätzung, dass kein Mensch das Werk erschaffen hat. Für den Erfolg von KI-Technik könnte diese Sichtweise zum Hindernis werden.

Das jetzt behandelte Werk trägt den Titel "Théâtre D'opéra Spatial" und zeigt eine Szene, die an Science-Fiction-Klassiker wie Dune erinnert. Ein Mann namens Jason Allen hat es vor einem Jahr auf der Fine Arts Exhibition der Colorado State Fair in der Kategorie "Digital Arts/Digitally Manipulated Photography" eingereicht und nur geschrieben, dass es "via Midjourney" erstellt wurde – der benutzte KI-Bildgenerator. Als es dort den Sieg davontrug, war online eine Debatte darüber entbrannt, was Kunst eigentlich ausmacht. Sogar vom "Tod der Kunst" war die Rede. Die neuerliche Entscheidung des Copyright Office zeigt, dass derartige Abgesänge wohl verfrüht waren.

Allen konnte die Bearbeiterinnen nicht davon überzeugen, dass seine Verfeinerungen der ursprünglichen KI-Ausgabe mit ganzen 624 weiteren Prompts und ausgiebige Überarbeitungen mit Photoshop sowie die Vergrößerung mit Gigapixel AI für die nötige Schöpfungshöhe gesorgt haben. Dabei zeigt eine in der Entscheidung des Copyright Office eingefügte Gegenüberstellung des Originals und der überarbeiteten Version durchaus erhebliche Unterschiede. Weil Allen aber nicht dargelegt habe, welche Änderungen er mit Photoshop erreicht hat und das Bild nur in seiner Gesamtheit habe schützen wollen, wurde der Antrag abgelehnt. Die Bearbeiterinnen legen aber nahe, dass in Photoshop vorgenommene Änderungen für sich genommen womöglich urheberrechtlich geschützt werden könnten.

Die Midjourney-Ausgabe und das Endergebnis

(Bild: US Copyright Office)

Die erneute Weigerung des Copyright Office, einem KI-Werk den Urheberrechtsschutz zuzuschreiben, dürfte für Zurückhaltung beim Einsatz der Technik führen. Seit Monaten gibt es um KI-Bild- und -Textgeneratoren einen regelrechten Hype, der hat sogar seinen Anteil an den anhaltenden Streiks in Hollywood. In mehreren Fällen hatte das Copyright Office aber eine Anerkennung des Copyrights für KI-generierte Werke abgelehnt und hat sich damit vor wenigen Tagen auch bereits vor Gericht durchgesetzt. Im Fall von "Théâtre D'opéra Spatial" hat es jetzt auch die Behauptung zurückgewiesen, dass die Ablehnung eine "beunruhigende Lücke bei Eigentumsfragen" öffne, man setze lediglich die Gesetze um.

(mho)