USA richten Taskforce für geistiges Eigentum ein

Das US-Justizministerium hat eine Projektgruppe zur Bekämpfung von Verletzungen der Rechte an immateriellen Gütern bestellt. In Europa arbeiten Rat und Parlament an zusätzlichen Bestimmungen zur Copyright-Durchsetzung.

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Das US-Justizministerium hat Ende vergangener Woche eine Taskforce für geistiges Eigentum ins Leben gerufen. Sie soll die laufenden Bemühungen zur Bekämpfung von Verletzungen der Rechte an immateriellen Gütern durch eine enge Koordination mit nationalen und internationalen Polizeibehörden stärken. Auch soll die Projektgruppe die allgemeinen Anstrengungen zur Durchsetzung von Urheber-, Patent- oder Markenrechten innerhalb des Justizressorts kontrollieren und koordinieren. Im Mittelpunkt steht zudem die Aufdeckung von "Verbindungen zwischen Straftaten im Bereich geistiges Eigentum und dem organisierten Verbrechen".

Die Taskforce soll eng mit der im Herbst von US-Präsident Barack Obama berufenen Copyright-Koordinatorin Victoria Espinel zusammenarbeiten. Die entsprechende Institution eines United States Intellectual Property Enforcement Representative (USIPER) beim Weißen Haus schuf der US-Kongress bereits 2008. Sie hat vergleichbare Aufgaben wie die neue Arbeitsgruppe, die auch neue Gesetzesinitiativen in ihrem Feld vorbereiten soll.

"Die Zunahme an Straftaten an geistigem Eigentum in den USA und im Ausland bedroht nicht nur unsere öffentliche Sicherheit, sondern auch unseren wirtschaftlichen Wohlstand", unterstrich US-Justizminister Eric Holder die Bedeutung der Taskforce. US-Vizepräsident Joe Biden, der im Dezember Vertreter von Rechteinhabern zu einem Gipfeltreffen nach Washington geladen hatte, ergänzte, dass die US-Regierung sich einer "schärferen und strikteren Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum" verschrieben habe. Branchenverbände wie die Motion Picture Association of America (MPAA) oder die Business Software Alliance (BSA) begrüßten den Schritt. Die Bürgerrechtsorganisation Public Knowledge warnte dagegen davor, Steuergelder zur Verfolgung nicht-gewerblicher Aktivitäten von Verbrauchern einzusetzen.

Auch in Europa arbeiten der Ministerrat und das EU-Parlament an zusätzlichen Bestimmungen zur Durchsetzung der Rechte an immateriellen Gütern. So hat die spanische Ratspräsidentschaft vergangene Woche einen Entwurf (PDF-Datei) für eine einschlägige Entschließung veröffentlicht. Demnach soll die EU-Kommission aufgefordert werden, erneut eine Initiative für eine Richtlinie für strafrechtliche Maßnahmen im Kampf gegen Copyright-Verstöße, Fälschungen und andere Verletzungen von Ansprüchen auf geistiges Eigentum zu starten. Die sogenannte zweite Durchsetzungsrichtlinie (IPRED2) war bei ihren ersten Anläufen aufgrund zahlreicher juristischer Probleme und des Widerstands aus dem Parlament immer wieder zurückgestellt, aber nie ganz für tot erklärt worden.

Ferner ruft das Papier nach Ergänzungen der bestehenden zivilrechtlichen Durchsetzungsdirektive, verstärkten "freiwilligen Vereinbarungen" zwischen Rechteinhabern und Providern im Sinne einer "abgestuften Erwiderung" auf Urheberrechtsverletzungen und nach internationalen Handelsabkommen im Sinne des umkämpften Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA). Zugleich wird betont, dass die "Piraterie an kulturellen und kreativen Gütern" die legale Vermarktung von Medien sowie die Entstehung neuer wettbewerbsstarker Geschäftsmodelle verhindert.

Einen ähnlichen Tenor weist der Entwurf (PDF-Datei) für einen Bericht der französischen Konservativen Marielle Gallo im EU-Parlament auf. Er verweist auf "erwiesene Verbindungen zwischen verschiedenen Formen des organisierten Verbrechens und der Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum". Vor allem die "Online-Piraterie" habe "alarmierende Ausmaße" angenommen, sodass die Balance zwischen den Interessen der Rechteinhaber und der Verbraucher nicht mehr gewahrt bleibe. (pmz)