Sicherheitsgutachten für Teilchenbeschleuniger LHC nicht neutral

Der Streit um die Sicherheit des weltgrößten Teilchenbeschleunigers LHC am Genfer Kernforschungszentrum CERN kommt nicht zur Ruhe.

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Der Streit um die Sicherheit des weltgrößten Teilchenbeschleunigers LHC am Genfer Kernforschungszentrum CERN kommt nicht zur Ruhe. Die Zeitschrift „Physics World“ zitiert einen hochrangigen CERN-Physiker nun mit den Worten, das Ergebnis eines Sicherheitsberichtes zum LHC habe „von Anfang an festgestanden“.

Anlass für die erneute Diskussion um die Sicherheit des Teilchenbeschleunigers ist ein rechtswissenschaftlicher Aufsatz, der Ende 2009 in der Fachzeitschrift Tennessee Law Review erschien. Eric E. Johnson, Rechtsprofessor an der Universität North Dakota, kommt darin zu dem Schluss, eine Klage, die auf eine provisorische Verfügung gegen den Betrieb des LHC abzielte, habe vor einem US-Gericht gute Chancen.

In dem rund 27 Kilometer langen unterirdischen Beschleuniger-Ring, der mit supraleitenden Magneten bestückt ist, sollen gegenläufig rotierende Teilchenstrahlen mit einer Energie von etwa 7 Teraelektronenvolt aufeinandertreffen. Das Experiment soll dabei helfen, das sogenannte Standardmodell der Teilchenphysik zu erweitern. Kritiker des LHC-Experimentes befürchten jedoch, bei der Teilchenkollision könnten sich mikroskopische schwarze Löcher bilden, die letztendlich die Erde zerstören. Das CERN hatte diese Befürchtungen stets als unbegründet zurückgewiesen und mehrfach wissenschaftliche Gutachten zu dieser Frage veröffentlicht - zuletzt 2008.

(wst)