Microsoft macht Angebot zur Beilegung des EU-Kartellrechtsverfahrens

Neu ausgelieferten Rechnern mit Microsofts Betriebssystemen sollen zukĂĽnftig CDs mit Software von Mitbewerbern beigelegt werden.

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Von
  • Wolfgang Stieler

Neu ausgelieferten Rechnern mit Microsofts Betriebssystemen sollen zukĂĽnftig CDs mit Software von Mitbewerbern beigelegt werden. Mit diesem Angebot will Microsoft laut Financial Times die EU-Kommission zur Beilegung ihres Kartellrechtsverfahrens ĂĽberreden. Unter Berufung auf informierte Kreise berichtet die Zeitung allerdings weiter, dass die EU-WettbewerbshĂĽter diesen Vorschlag als unzureichend zurĂĽckgewiesen haben.

Die EU-Kommission unter Federführung des Wettbewerbs-Kommissars Mario Monti wirft Microsoft vor, auf rechtswidrige Weise seine Marktmacht bei PC-Betriebssystemen auf den Markt der einfachen Server-Betriebssysteme erweitert zu haben. Die Wettbewerbshüter gehen zudem dem Vorwurf nach, Microsoft habe mit der Koppelung des Betriebssystems Windows mit dem Windows-Media-Player in ähnlicher Weise seine beherrschende Stellung gegen Konkurrenten ausgenutzt. Der Softwarekonzern hatte dagegen immer argumentiert, dass diese Koppelung technisch notwendig sei und den Wünschen der Kunden entspreche.

Im Extremfall könnten die EU-Wettbewerbshüter Microsoft dazu verdonnern, den Windows Media Player aus dem Betriebssystem zu entfernen; auch deutete Monti bereits an, Microsoft könne zur Offenlegung der Kommunikations-Schnittstellen zwischen Client und Server verpflichtet werden. Die Kommission kann aber auch eine Geldstrafe von bis zu 10 Prozent des Konzernjahresumsatzes verhängen -- bei Microsoft betrug dieser im Geschäftsjahr 2003 insgesamt 32,19 Milliarden US-Dollar, allerdings hat Microsoft aber auch Rücklagen von insgesamt mittlerweile über 51 Milliarden US-Dollar angesammelt.

Laut Financial Times geht die Kommission davon aus, dass nur wenige Microsoft-Kunden die auf CDs beigelegte Software von Mitbewerbern tatsächlich installieren würde. Die dominierende Stellung Microsofts könne auf diese Weise also kaum eingeschränkt werden. Ende Januar fällte die Kommission in der Untersuchung über mögliche wettbewerbsrechtliche Verstöße von Microsoft eine vorläufige Entscheidung. Der Entwurf wird jetzt intern beraten und könnte dann frühestens im März vorgelegt werden. Die EU-Kommission will das Wettbewerbsverfahren aber auf jeden Fall bis zum 1. Mai, dem Tag der großen EU-Erweiterung, abschließen -- denn nach dem Beitritt von zehn neuen Staaten in die Union wird die Entscheidung in der Kommission voruassichtlich noch schwieriger. Über den Inhalt der vorläufigen Entscheidung gibt es indes nur vage Spekulationen. Microsoft betont nach US-Medienberichten, das Verfahren sei nicht abgeschlossen -- die Verhandlungen mit den EU-Kartellwächtern würden weitergeführt. (wst)