Ex-Infomatec-Vorstand überraschend festgenommen

Der Zusammenbruch der Firma Infomatec, die unter anderem Software zum Betrieb von Settop-Boxen für das Surfen per Fernseher produzierte, war eine der ersten Pleiten am Neuen Markt nach dem Aktienboom.

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Von
  • Jürgen Kuri

Gegen die überraschende Festnahme des früheren Infomatec-Vorstands Alexander Häfele (43) hat dessen Verteidiger Beschwerde zum Oberlandesgericht in München angekündigt. Der Angeklagte war im Gerichtssaal wegen Fluchtgefahr verhaftet worden. Nach Angaben des Augsburger Landgerichts hatte er gegen die Auflage verstoßen, einen Wohnsitzwechsel mitzuteilen. Häfele sei offiziell am Wohnsitz seiner Mutter in Baden-Württemberg gemeldet, habe sich aber tatsächlich bei seiner Lebensgefährtin aufgehalten, deren Anschrift dem Gericht nicht bekannt sei. Da Häfele ein Haus in der Schweiz besitze, bestehe Fluchtgefahr ins Ausland, befand der Vorsitzende Richter.

Häfeles Anwalt Winfried Holtermüller (Stuttgart) erklärte laut dpa, die Maßnahme des Gerichts sei "unverhältnismäßig hart". Er räumte einen "formalen Verstoß" seines Mandanten gegen die Meldeauflage ein, bezeichnete aber die Reaktion des Gerichts als einen "Disziplinierungsakt". Häfele, der wegen Kapitalanlage- und Kursbetrugs sowie Insiderhandels angeklagt ist, müsse jetzt mit einer Haftdauer von bis zu sechs Wochen rechnen. Der ursprünglich mitangeklagte Infomatec-Gründer Gerhard Harlos war im November 2003 nach einem Teilgeständnis wegen Insiderhandels zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Der Zusammenbruch der Firma Infomatec, die unter anderem Software zum Betrieb von Settop-Boxen für das Surfen per Fernseher produzierte, war eine der ersten Pleiten am Neuen Markt nach dem Aktienboom. Die Infomatec-Aktie war zunächst von 27 Euro auf den damaligen Höchststand von über 290 Euro gestiegen und schließlich auf 4 Euro-Cent abgestürzt. Das Unternehmen musste Insolvenz anmelden und befindet sich zurzeit in Liquidation.

Den Zusammenbruch von Infomatec sollen Harlos und Häfele laut ursprünglicher Anklageschrift durch Gründungsschwindel, Kapitalanlage- und Kursbetrug sowie Insiderhandel mit bewirkt haben. Beide hatten 21 Verhandlungstage dazu beharrlich geschwiegen, bis Harlos nach einer Absprache bereit war, den Insiderhandel einzuräumen. Wegen der schwierigen Beweislage und unterschiedlicher Gutachteraussagen hatte das Gericht die Vorwürfe gegen Harlos auf den Insiderhandel reduziert; er wurde im November 2003 zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren und einer Geldstrafe in Höhe von 9000 Euro verurteilt. Das Verfahren von Häfele wurde damals abgetrennt: Er beharrt auf Freispruch. (jk)