Amazons "1-Click-Patent" lebt leicht eingeschränkt weiter

Das US-Patentamt hat angekündigt, die Änderungsvorschläge des Online-Händlers an seinem umstrittenen gewerblichen Schutzrecht anzunehmen und das Patent in weiten Teilen zu bestätigen.

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Das US-Patentamt beabsichtigt, Amazons umstrittenes "1-Click-Patent" in weiten Teilen wiederzubeleben. Die Behörde akzeptierte die Änderungsvorschläge des Online-Händlers an beanstandeten Teilen des US-Patents (5,960,4 11) auf ein Verfahren für den Online-Einkauf mit einem Mausklick. Das geht aus einer Benachrichtigung (PDF-Datei) über das Ergebnis der fast vierjährigen Überprüfung des Patents hervor.

Der Neuseeländer Peter Calveley hatte 2006 Einspruch gegen das Patent erhoben. Daraufhin hatte das US-Patentamt Ende 2007 nur die Ansprüche 6 bis 10 aufrechterhalten und die Punkte 1 bis 5 sowie 11 bis 26 komplett für nichtig erklären wollen. Der Änderungsvorschlag Amazons, diese beanstandeten Teile des Patents auf Transaktionen mit einem virtuellen "Einkaufswagen" zu beschränken, hat die Prüfer nun überzeugt. Von Calveleys angeführte ältere Erfindungen ("Prior Art") wie etwa das DigiCash-System ließen die Komponente des Einkaufswagens vermissen, argumentieren die Prüfer. Anderen patentierten E-Commerce-Verfahren, die einen Einkaufswagen enthielten, fehle der "1-Click"-Ansatz zum Bezahlen.

Der in der Filmbranche tätige Calveley ist mit den Zugeständnissen Amazons zufrieden. Mit der Einschränkung könnten Wettbewerber eigene Ansätze zum Einkaufen mit "einem Klick" finden und umsetzen. Das Modell des Online-Einkaufswagens hält der Patentkritiker allgemein für veraltet. Patentexperten sehen die Sache anders. Der Rechtsprofessor und Blogger Dennis Crouch etwa geht davon aus, dass die meisten Online-Händler nach wie vor auf virtuelle Einkaufswagen setzten und die Begrenzung somit "keine praktischen Einfluss auf den Anwendungsbereich des Patents" habe.

Amazons 1-Click-Technik speichert Kundendaten mit Hilfe von Cookies und vereinfacht so die Bestellung. Der Schutzanspruch darauf diente Gegnern von Softwarepatenten während langjähriger Diskussionen als Musterbeispiel für Trivialpatente. Noch nicht entschieden ist eine gerichtliche Klage der US-Firma Cordance gegen das Schutzrecht. Sie wirft Amazon vor, mit dem 1-Click-Verfahren gegen ein eigenes Patent auf eine "objektbasierte Transaktionsinfrastruktur" verstoßen zu haben. Eine ähnliche Wendung wie bei dem US-Pendant Amazons vollzog sich derweil bei dem als Ableger geltenden europäischen "Geschenk-Patent" des Online-Händlers. Dieses hatte das Europäische Patentamt Ende 2007 zunächst widerrufen. Eine Beschwerdekammer der Münchner Behörde hob diese Entscheidung Ende vergangenen Jahres aber wieder auf, sodass die Überprüfung weiterläuft. (vbr)