US-Berufungsgericht bestätigt Word-Urteil gegen Microsoft

US Court of Appeals for the Federal Circuit hält die Entscheidung der Vorinstanz aufrecht, nach der Microsoft wissentlich das von i4i gehaltene Patent auf "Custom XML" verletzt hat.

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Das Urteil, laut dem Microsoft in seiner Textverarbeitung Word ein Patent des kanadischen Unternehmens i4i verletzt hat, ist am Mittwoch von einem US-Bundesberufungsgericht bestätigt worden. Das geht aus einer Mitteilung von i4i hervor. Das Berufungsgericht habe die Entscheidung der Vorinstanz in seiner Gesamtheit bestätigt, sagte demnach der i4i-Vorsitzende Loudon Owen. Der US Court of Appeals for the Federal Circuit in Washington D.C. habe nach einer ausführlicheren Analyse die Feststellung aufrechterhalten, dass Microsoft das von i4i gehaltene Patent 5.787.449 vorsätzlich verletzt habe.

Das Patent beschreibt ein Verfahren, mit dem Struktur und Inhalte von Dokumenten in einem Computer getrennt bearbeitet werden können. Es wurde 1994 beantragt und 1998 erteilt. i4i hatte sich im Mai 2009 mit seiner Klage wegen Verletzung eines Patentes auf "Custom XML" durchgesetzt und im Mai zunächst 200 Millionen US-Dollar Schadenersatz von Microsoft zugesprochen bekommen. Im August 2009 verhängte das Gericht zusätzlich ein Verkaufsverbot für Office-Versionen, die das Patent verletzen. Anfang dieses Jahres setzte Microsoft zum Stichtag 11. Januar die i4i-Forderungen um und modifizierte seine Office-Pakete der Versionen 2003 und 2007. Außerdem muss Microsoft auch bei künftigen Versionen darauf achten, die Auflagen einzuhalten.

i4i-Gründer Michel Vulpe sieht in der Entscheidung einen "wichtigen Schritt im Schutz der Eigentumsrechte der Erfinder". Komplett abgeschlossen ist das Verfahren mit der aktuellen Entscheidung allerdings nicht. i4i teilt mit, dass das Berufungsgericht noch einen Antrag Microsofts auf eine En-banc-Überprüfung bearbeite. Dabei würden nicht wie nun geschehen drei Personen die vorangegangene Entscheidung noch einmal in Augenschein nehmen, sondern das gesamte Gericht. Microsoft hatte im Dezember bereits angekündigt, sich möglicherweise auch an den obersten Gerichtshof der USA, den Supreme Court wenden zu wollen. (anw)