DMA: Meta und TikTok legen Einspruch gegen "Torwächter"-Status ein

Meta legt bezüglich seines Facebook-Messengers und -Marketplaces Einspruch gegen den DMA-Gatekeeper-Status ein. TikTok schließt sich der Klage an.

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(Bild: Ascannio/Shutterstock)

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Die Europäische Union hat mit Alphabet, Amazon, Apple und Microsoft sowie Meta und TikTok insgesamt 22 sogenannte Gatekeeper-Dienste der sechs weltgrößten Tech-Unternehmen im Rahmen des Digital Markets Act (DMA) festgelegt. Nun habe Meta am Mittwoch für seinen Facebook-Messenger und -Marketplace Einspruch eingelegt und TikTok sich angeschlossen, berichtet Reuters.

Die Messenger- und Marketplace-Plattform von Meta falle nicht unter die Definition eines Gatekeepers, begründet das Unternehmen seinen Einspruch. Der Facebook-Marketplace sei "ein Dienst für Verbraucher zu Verbraucher" und falle nicht unter die DMA-Definition eines Online-Vermittlungsdienstes. Der Messenger sei lediglich eine Chat-Funktion von Facebook. Mit der Beschwerde wolle das Unternehmen auch offene Rechtsfragen im Hinblick auf die Begriffe Messenger und Markplatz im DMA klären, erläuterte ein Sprecher von Meta.

Der Einspruch ändere nichts an dem "festen Willen" Metas, die Vorgaben des DMA einzuhalten und man werde weiterhin mit der Europäischen Kommission zusammenarbeiten. Die Gatekeeper-Einstufung für Facebook, Instagram und WhatsApp erkenne das Unternehmen an und werde diese nicht anfechten, berichtet Reuters weiter.

Der Kurzvideodienst TikTok hat sich der Nachrichtenagentur zufolge Meta angeschlossen und ebenfalls Einspruch gegen den Status eines Gatekeepers eingelegt. TikTok sieht sich demnach als "der fähigste Herausforderer der etablierten Plattform-Unternehmen" und nicht als etablierter Anbieter. Man erfülle die Voraussetzung von 7,5 Milliarden Euro Jahresumsatz im Europäischen Wirtschaftsraum nicht, erklärte das zu Bytedance gehörende Unternehmen.

Die Einstufung von TikTok als Gatekeeper sei dem Bericht nach aufgrund der weltweiten Marktkapitalisierung der Muttergesellschaft Bytedance erfolgt, die "nicht einmal in Europa tätig" sei und die in erste Linie auf der Leistung unterschiedlicher Geschäftsbereiche beruhe.

Mit dem DMA sind weitreichende Auflagen verbunden, um die marktbeherrschende Position großer Anbieter einzuhegen und den Wettbewerb zu fördern. Unter die von der EU festgelegten Kriterien fallen Anbieter mit mehr als 45 Millionen EU-Nutzern, die während der vergangenen drei Jahre einen Mindestumsatz von jährlich 7,5 Millionen Euro in der EU erwirtschaftet haben und in mindestens drei EU-Staaten aktiv sind.

Mit der Einstufung als "Gatekeeper" im September 2023 begann für die Unternehmen die Umsetzungsfrist. Bis Anfang März müssen sie die Vorgaben des DMA umsetzen. Die Unternehmen haben noch bis zum 16. November Zeit für einen Einspruch. Der Status von Apples iMessage-Dienst und das Tablet-Betriebssystem iPadOS wird derzeit ebenso überprüft wie Microsofts Bing.

(bme)