Investition oder Übernahme? EU prüft Partnerschaft von Microsoft und OpenAI

Microsofts milliardenschwere Investitionen in OpenAI sind nun auf dem Prüfstand der Wettbewerbshüter der EU.

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Windows-Logo, darüber eingblendet der OpenAI-Schriftzug

(Bild: Camilo Concha / Shutterstock.com)

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Die EU Wettbewerbshüter prüfen, ob die Partnerschaft von Microsoft und OpenAI eine solche ist oder ob es sich doch eher um eine Art Übernahme handelt. Konkret könnten die Investitionen in Milliardenhöhe der EU-Fusionsverordnung unterliegen. Deutschlands Wettbewerbsaufsicht hatte sich erst kürzlich gegen eine solche Kontrolle ausgesprochen. Das Bundeskartellamt erklärte jedoch, es sei eine vorläufige Entscheidung.

Microsoft hatte alleine im vergangenen Jahr rund 10 Milliarden US-Dollar in OpenAI investiert, auch zuvor gab es bereits Milliardenzahlungen. Damit einher ging zunächst keine stimmberechtigte Position im Vorstand, laut eigenen Angaben hält Microsoft auch keine Anteile an OpenAI. Das Geld wechselt nicht unbedingt als solches das Unternehmen. Microsoft stellt OpenAI einen Großteil des Wertes wohl in Form von Rechenleistung zur Verfügung.

Als es zum Streit bei OpenAI kam und CEO Sam Altman kurzzeitig entlassen wurde, hat sich Microsoft aber ganz offensichtlich in die Geschehnisse einmischen können. Sie boten zunächst spontan allen OpenAI-Mitarbeitern inklusive Altman Jobs im eigenen Unternehmen an. Dazu kam es nicht. Altmann blieb bei OpenAI. Microsoft ist laut Organisationsstruktur ein "nicht stimmberechtigter Beobachter ohne Kontrollmöglichkeiten". OpenAI bliebe demnach ein vollständig unabhängiges Unternehmen.

Die britische Kartellaufsicht hatte bereits im Dezember angekündigt, die Partnerschaft der KI-Giganten unter die Lupe nehmen zu wollen. Die Competition and Markets Authority (CMA) werde demnach überprüfen, ob die Partnerschaft zu "einem wesentlichen Einfluss, einer faktischen Kontrolle oder mehr als 50 Prozent der Stimmrechte über eine andere Organisation sowie Auswirkungen über die Kontrolle durch eines der Unternehmen" geführt hat. Grundlage der Untersuchung ist der Enterprise Act 2002, heißt es in der Mitteilung.

Deutschland hingegen kam zu dem Schluss, dass die Investitionen und Partnerschaft nicht der Fusionskontrolle unterliegen. Darüber informierte der Bundeskartellamts-Präsident Andreas Mundt, sagte aber auch, dass der Fall sofort wieder aufgenommen werde, sollte Microsoft seinen Einfluss auf OpenAI ausbauen. Dann würde eine fusionskontrollrechtliche Anmeldepflicht geprüft. Mundt sagt: "Künstliche Intelligenz ist eine Schlüsseltechnologie für die wettbewerbliche Weiterentwicklung der Digitalwirtschaft. Hier bestehen einerseits Chancen für Wettbewerbsimpulse, aber andererseits auch die Gefahr, dass sich Machtpositionen der großen Internetkonzerne weiter verfestigen." Man wolle die Entwicklung intensiv beobachten.

(emw)