Wer hat Angst vorm Schwarzen Loch?

Muss das Verfassungsgericht die deutschen Bürger vor dem möglicherweise durch einen Teilchenbeschleuniger verursachten Weltuntergang schützen?

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Muss das Verfassungsgericht die deutschen Bürger vor dem möglicherweise durch einen Teilchenbeschleuniger verursachten Weltuntergang schützen?

Es gibt Geschichten, die sind für unsere Zunft so etwas wie ein Gottesgeschenk. Da ist alles drin: ein bisschen Politik, geniale, ein wenig verrückte Wissenschaftler und natürlich die letzten großen Fragen des Lebens. Die Klage, die Anfang März vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Betrieb des größten Teilchenbeschleunigers der Welt verhandelt werden sollte, hatte von allem etwas. Die Klägerin hatte versucht, die Bundesrepublik Deutschland per Eilantrag zu verpflichten, gegen Versuche der Europäischen Organisation für kernphysikalische Forschung (Cern) einzuschreiten. Sie befürchtete, dabei könnte die Erde untergehen.

In dem rund 27 Kilometer langen unterirdischen Be-schleuniger-Ring des Cern, dem Large Hadron Collider (LHC), sollen gegenläufig rotierende Teilchenstrahlen mit einer Energie von etwa sieben Teraelektronenvolt aufeinandertreffen. Noch läuft der Beschleuniger wegen diverser technischer Probleme nur mit halber Kraft, aber spätestens im Herbst 2011 soll die Maschine mit voller Energie arbeiten. Die Zustände im Beschleuniger werden dann für mikroskopisch kurze Zeit vergleichbar mit denen, die möglicherweise bei der Entstehung des Universums geherrscht haben. Das Experiment soll dabei helfen, das sogenannte Standardmodell der Teilchenphysik zu erweitern. Kritiker des LHC-Experimentes befürchten allerdings, bei der Teilchenkollision könnten sich mikroskopisch kleine schwarze Löcher bilden. Diese Objekte würden nach und nach immer mehr Materie ansaugen, schlucken und letztendlich die Erde zerstören.

Das Cern hatte diese Befürchtungen stets als unbegründet zurückgewiesen und mehrfach Gutachten zu dieser Frage veröffentlicht. Selbst wenn sich schwarze Löcher bildeten, versichern die Wissenschaftler, würden diese innerhalb kürzester Zeit wieder zerfallen. Die Klage wurde erwartungsgemäß abgewiesen. Das Bundesverfassungsgericht kam zu dem Schluss, dass es nicht reichen würde, sich „auf ein generelles Misstrauen gegenüber physikalischen Gesetzen“ zu stützen. Um prüfen zu können, ob der Staat seiner Schutzpflicht eventuell nicht nachgekommen sei, müssten „gewisse Mindeststandards“ eingehalten werden. „Darauf zu verzichten, hieße, es staatlichen Stellen unmöglich zu machen, relevante Warnungen, denen sie prinzipiell nachzugehen haben, von irrelevanten hypothetischen Prophezeiungen zu unterscheiden“, schreibt das Gericht in seiner Urteilsbegründung.

„Na und?“, ist man also versucht zu fragen. Spinner wird es immer geben. Und die Angst vor dem Weltuntergang ist eh nicht auszurotten. Doch auf den zweiten Blick wirft der Fall eine hochinteressante Frage auf, die weit über die konkrete Klage hinausweist: Muss der Staat seine Bürger vor den Gefahren einer neuen Technologie schützen, auch wenn diese Gefahren noch nicht bekannt sind?

Das Risiko, das sich aus dem Einsatz solcher Technologien ergibt, ist ein Produkt aus der möglichen Schadenshöhe und der Eintrittswahrscheinlichkeit der Katastrophe. Beiden Faktoren kann man sich normalerweise mit wissenschaftlichen Methoden so weit wie möglich nähern. Aber wie kalkuliert man den Schaden eines Weltuntergangs? Mit unendlich? Und selbst wenn die Eintrittswahrscheinlichkeit fast bei null liegen würde, wäre dann das Risiko nicht immer noch groß genug?

Normalerweise sollte man bei der Beantwortung solcher Fragen auf wissenschaftlichen Sachverstand vertrauen. Doch das kann ziemlich schwierig werden, denn wirklich unabhängige Forscher gibt es eigentlich nirgends. Der Jurist Eric Johnson hat in Sachen LHC in einem Aufsatz für eine juristische Fachzeitschrift bereits orakelt, dass eine Klage gegen den Betrieb des Beschleunigers vor einem US-Gericht gute
Chancen hätte, weil die Gutachten zur Sicherheit des Beschleunigers nicht von neutralen Wissenschaftlern erstellt worden seien. Der Fall liegt aber noch schlimmer: Selbst wenn man davon ausgeht, dass die Experten keinerlei egoistische Interessen an den Experimenten am Cern hätten – was nicht stimmt –, müssen diese über Dinge urteilen, die sie schlicht noch nicht wissen. Denn die Experimente sollen ja gerade dazu dienen, dieses Wissen herzustellen.

Die bestmögliche Verfahrensweise besteht also darin, eine demokratische Entscheidung darüber herbeizuführen, ob die Gesellschaft das Risiko eingehen will oder nicht. Denn wenn es keine rationale, wissenschaftliche Möglichkeit gibt, das Risiko zu ermitteln, gibt es genau zwei mögliche Strategien: die Finger von der Sache zu lassen oder mit dem „Restrisiko“ zu leben. Für beide Strategien kann es gute Gründe geben – dem wissenschaftlichen Fortschritt automatisch Vorfahrt zu geben, ist nicht automatisch rational – seine Ablehnung ist nicht automatisch irrational, dumm oder „ideologisch gefärbt“.
Es gibt Beispiele fĂĽr beides: In der Atomkraftnutzung hat sich das Restrisiko-Argument durchgesetzt, bei der Gentechnik (noch) der Verzicht. Die Klage gegen das Cern macht uns das noch einmal bewusst. (kd)