Bußgelder für Autofahrer: Forderungen nach London-Besuch
Deutsche Autofahrer haben nach einem Besuch in London Zahlungsaufforderungen bekommen. Doch das Inkasso-Unternehmen dürfte eigentlich keine Daten haben.
In London wird die Einhaltung der verschiedenen Umweltzonen streng überwacht. Verstöße werden hart bestraft, die Bußgelder haben es finanziell in sich. Im Extremfall können sie fünfstellig ausfallen. Einige deutsche Autofahrer müssen diese Erfahrung gerade machen. Sie haben nach einem Besuch der britischen Hauptstadt einen Bußgeldbescheid von einem Inkasso-Unternehmen bekommen, das im Auftrag der Londoner Verkehrsbetriebe handelt. Doch die Firma wertet Halterdaten aus, die sie auf einem rechtswidrigen Weg bekommen hat, bestätigt das Kraftfahrtbundesamt.
Seit dem Brexit gibt es keine Grundlage mehr für die Weitergabe von Daten europäischer Fahrzeughalter an Großbritannien, solange es sich nicht um strafrechtlich relevante Verstöße handelt. Das ist hier nicht der Fall. Trotzdem wurden einem Bericht des britischen Guardian zufolge seit 2021 etwa 320.000 Bußgeldbescheide wegen angeblicher Verstöße gegen die Umweltzonen LEZ und ULEZ an Fahrzeughalter in der EU ausgestellt. Teilweise werden fünfstellige Beträge gefordert.
Datenaustausch über Italien
Eine zwangsweise Eintreibung der Forderungen in Deutschland sei nicht möglich. Wie das Kraftfahrtbundesamt mitteilte, wurden die Daten der Fahrzeughalter über eine "aus hiesiger Auffassung rechtswidrige" Nutzung des europäischen Halterdatenaustauschs CBE in Italien an ein britisches Inkasso-Unternehmen weitergeleitet. Vor diesem Hintergrund erteile Deutschland zurzeit keine CBE-Auskünfte an Italien, teilt das KBA mit.
Wie viele Deutsche genau betroffen sind, ist noch unklar. Dem ADAC zufolge haben die Betroffenen in vielen Fällen versäumt, ihr Auto vorab für die Londoner Umweltzonen zu registrieren. "Erhält man im Anschluss daran solche Forderungen, ist es ratsam, Einspruch einzulegen und anhand der Fahrzeugpapiere zu belegen, dass es sich um einen Pkw handelt, beziehungsweise, dass zumindest die Emissionsklasse eingehalten wird", heißt es beim ADAC. Es sei eine nachträgliche Registrierung empfehlenswert.
Lesen Sie mehr zum Thema "Verkehrspolitik"
(mfz)