Aus Probe-Bahncard wird Jahresabo: Verbraucherschützer verklagen Bahn

Aus einer Probe-Bahncard 25 oder 50 wird ein Jahresabo, wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt wird. Eine Verbraucherzentrale findet das unzulässig.

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Drei Monate lang gilt eine Probe-Bahncard 50. Ungekündigt wird aus ihr ein Jahresabo.

(Bild: Deutsche Bahn)

Lesezeit: 2 Min.

Wer eine Probe-Bahncard 25 oder 50 erwirbt, rutscht automatisch in ein Jahresabo, wenn er nicht rechtzeitig kündigt. Die Verbraucherzentale Thüringen (VZTH) findet diese Regelung nicht rechtmäßig und hat die DB Fernverkehr vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main verklagt. Das bestätigte eine Sprecherin der VZTH gegenüber heise online.

Eine Probe-Bahncard 50 2. Klasse der DB beispielsweise kostet 76,90 Euro und gilt für drei Monate. Wenn sie nicht bis vier Wochen vor dem Laufzeitende gekündigt wird, geht die Probe-Bahncard 50 automatisch in ein dauerhaftes Abonnement über, dessen Mindestvertragslaufzeit ein Jahr beträgt.

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Die Verbraucherschützer haben die DB Fernverkehr nach eigenen Angaben im vergangenen Sommer in dieser Sache abgemahnt. Das Unternehmen habe sich jedoch geweigert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, daher ist die VZTH nun vor Gericht gegangen.

"Uns wurde bislang keine Klage der Verbraucherzentrale Thüringen zur Probe BahnCard zugestellt", teilte die DB heise online mit. "Sobald wir sie erhalten, werden wir die einzelnen Punkte prüfen." Die DB beschreibe die Konditionen der Probe-Bahncard in allen Angebotsbeschreibungen und in den AGB ausführlich, sie informiere ihre Kundschaft hierüber transparent im Verkaufsprozess. "Sämtliche Konditionen sind von unserer Genehmigungsbehörde, dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), genehmigt", teilte die Bahn mit.

"Eine stillschweigende Verlängerung des Probeabos in ein Jahresabonnement von Bahn Cards benachteiligt Verbraucherinnen und Verbraucher unangemessen und ist unzulässig", sagt Dirk Weinsheimer, VZTH-Referatsleiter Rechtsdurchsetzung. "Die Entscheidung des Gerichts dürfte Auswirkung auf tausende Bahncard-Abos haben."

Das neue Gesetz für faire Verbraucherverträge sehe klar vor, dass die Kundschaft Dauerschuldverhältnisse kurzfristig kündigen können müsse, erläutert Weinsheimer weiter. Das schließe nach Ansicht der Verbraucherzentrale auch Verträge wie das Bahncard-Abo mit ein. "Dies gilt umso mehr im Hinblick auf die Einführung des Deutschlandtickets für den Personennahverkehr, das Fahrgästen eine möglichst flexible Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs garantieren soll", sagte Weinsheimer.

Übrigens: Die dann nicht mehr probehalber erworbene, sondern dauerhafte Bahncard, die für ein Jahr 244 Euro kostet, verlängert sich um ein Jahr, wenn sie nicht 6 Wochen vor Laufzeitende gekündigt wird – und zwar "in Textform", wie aus der Webseite der DB hervorgeht. Die Probe-Bahncard hingegen kann über das Kundenkonto unter dem Menüpunkt "Bahncard" in den "Optionen" gekündigt werden – sofern möglich. Auch das Deutschlandticket ist bei der Bahn nur im Abo erhältlich. Das haben Verbraucherschützer ebenfalls kritisiert.

(anw)