Aufsicht: Datenhandel zwischen Auskunftei Crif und Adresshändler ist illegal
Max Schrems meldet Etappensiege in den Verfahren gegen die Auskunftei Crif und den Adress-Broker Acxiom in Bayern und Hessen. Es gehe um "Voodoo-Kreditscores".
Crif hat Verbraucherdaten entgegen dem Grundsatz der Zweckbindung verarbeitet. Das hat das zuständige Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) festgestellt – über zwei Jahre, nachdem der Datenschutzverein Noyb Beschwerde gegen die Wirtschaftsauskunftei Crif und den Adresshändler Acxiom in Deutschland eingelegt hat. Die Behörde sei zudem zum Schluss gekommen, dass das Schufa-Pendant die Pflicht verletzt habe, den Betroffenen über die Erhebung seiner persönlichen Informationen bei Acxiom zu informieren. Das teilt Noyb mit. Crif habe außerdem ein Auskunftsersuchen des Beschwerdeführers unvollständig beantwortet und sogar falsche Angaben gemacht.
Noyb wirft der Auskunftei seit Längerem vor, permanent personenbezogene Angaben wie die Namen, Adressen und Geburtsdaten von Millionen Deutschen bei Acxiom zu kaufen und für Bonitätsbewertungen zu verwenden. Dieser Handel erfolge heimlich und ohne Einwilligung der Betroffenen. Letztere würden über derlei Vorgänge nicht einmal informiert. Dies widerspreche dem Grundsatz der Zweckbindung aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), denn Acxiom habe die Informationen zu Marketingzwecken erhoben. Sie dürften daher nicht einfach in einer Art Voodoo-Zauber für Kreditscoring genutzt werden.
Mit seiner Entscheidung schließt sich das BayLDA einem Beschluss der österreichischen Datenschutzbehörde (DSB) vom März 2023 an. In einem Noyb-Verfahren gegen den österreichischen Ableger von Crif stellte die DSB damals klar, dass der heimliche Datenhandel zwischen Auskunfteien und Adressverlagen, darunter der Bertelsmann-Tochter AZ Direct, die DSGVO verletzt und rechtswidrig ist. Noyb reichte daraufhin im Dezember auch Klage gegen Crif Österreich beim Landesgericht für Zivilsachen Wien ein. Die bayrische Behörde führt laut dem Verein derzeit noch ein weiteres Verfahren gegen die Auskunftei, in dem "ein generelles Verbot des Datenzukaufs bei Adresshändlern geprüft wird".
Langsam macht auch das von Noyb parallel angeleierte Verfahren gegen Acxiom, das beim hessischen Datenschutzbeauftragten anhängig ist, Fortschritte. Dieses hinke mehrere Monate hinterher, beklagen die Aktivisten. Denn der Adresshändler habe versucht, eine Akteneinsicht auf Basis des hessischen Informationsfreiheitsgesetzes durch den Beschwerdeführer gerichtlich zu verhindern. Dadurch sei das ganze Verfahren zum Stillstand gekommen, was Acxiom "die Fortführung seines illegalen Datenhandels ermöglicht" habe. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden habe den Antrag des Unternehmens kürzlich "zur Gänze als unzulässig abgelehnt", sodass auch die hessische Aufsicht ihres Amtes walten könne.
"Die deutschen Behörden haben lange genug dabei zugesehen, wie sich Crif klammheimlich an den Daten von Millionen Deutschen bereichert", kommentierte der Noyb-Vorsitzende Schrems die Etappensiege. "Dass die bayrische Datenschutzbehörde den Datenhandel mit Acxiom nun für illegal erklärt hat, ist ein guter erster Schritt. Es braucht klare Konsequenzen für Wirtschaftsauskunfteien, die glauben, über dem Gesetz zu stehen."
(olb)