Verbraucherzentrale kritisiert Apple und Google: DMA nicht vollständig umgesetzt

Seit dem 7. März ist der Digital Markets Act für Digitalkonzerne in Kraft. Der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert, dass nicht alles umgesetzt wurde.

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(Bild: Shutterstock.com/ View Apart)

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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert, dass Apple und Google die Vorgaben des europäischen Digital Markets Act (DMA) zum Stichtag 7. März nicht komplett umgesetzt haben. Relevante Änderungen seien bei Nutzern von Android und iOS noch nicht vollständig angekommen, teilte der Verband mit. Der DMA soll für mehr Wettbewerb und größere Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher sorgen. Die Europäische Kommission müsse jetzt dafür sorgen, dass alle Regelungen des DMA umgehend und im Sinne der Verbraucher umgesetzt werden.

Konkret fehlt den Verbraucherschützern zum Beispiel bei Android die Möglichkeit, jede vorinstallierte App wieder entfernen zu können. Zum Stichtag, als alle Regelungen des DMA verpflichtend wurden, habe kein Update des Betriebssystems Android 13 zur Verfügung gestanden, das daran etwas ändere. Ein großer Teil der Smartphone-Nutzer in Deutschland und der EU sei damit von den DMA-Neuerungen für mobile Betriebssysteme vorerst ausgeschlossen, kritisiert der vzbv. Android 13 sei das gängigste mobile Betriebssystem von Google und wurde im Februar 2024 von 32 Prozent der Android-Nutzer in Europa verwendet.

Google sieht sich zu Unrecht kritisiert: "Schon vor dem Inkrafttreten des DMA ermöglichte Android seinen Nutzern, Apps auf ihren Geräten zu deinstallieren. Wenn Nutzer andere Apps, App-Stores, Browser oder Suchmaschinen den vorinstallierten vorziehen, können sie diese einfach deaktivieren oder löschen und stattdessen andere Apps auswählen", teilte ein Google-Sprecher heise online mit. Ein Update, das der vzbv vermisst hat, ist laut Google nicht erforderlich.

Apple brachte rechtzeitig zum DMA-Stichtag mit iOS 17.4 ein Update heraus. Dieses steht für Geräte ab dem iPhone XS zur Verfügung, das im Jahr 2018 erschienen ist. Dennoch fehlt dem vzbv unter anderem die Möglichkeit, den Safari-Browser vollständig zu deinstallieren. Auch eine andere Karten-App als Apples lasse sich nicht zum Standard machen. Hier bestehe Nachbesserungsbedarf.

Apple selbst hat in einem DMA Compliance Plan, der vergangene Woche veröffentlicht wurde, zumindest einen Zeithorizont genannt, bis wann diese Änderungen erfolgen sollen. Die Karten-App soll demzufolge allerdings erst bis März 2025 frei wählbar sein. Die Möglichkeit, Safari zu deinstallieren und nicht nur den Standard-Browser wählen zu können, sei bis Ende 2024 geplant. Apple hofft dabei offenbar auf das Verständnis der EU-Kommission und nennt in dem Dokument vor allem Sicherheitsbedenken als große Herausforderung. Für die Umsetzung hatte Apple allerdings bereits einige Monate Zeit. Im Juli 2023 ist der DMA in Kraft getreten, spätestens da waren die Forderungen abschließend bekannt.

"Damit haben viele Verbraucher:innen weiterhin nicht die Wahlfreiheit, die ihnen zusteht“, sagt Ramona Pop, Vorständin des vzbv. "Gatekeeper wie Google, Apple, Meta oder Amazon haben großen Einfluss darauf, was die Menschen in Deutschland konsumieren. Wenn Plattformen dies zum eigenen Vorteil ausnutzen, schadet das auch dem Wettbewerb. Die Europäische Kommission muss die Umsetzung aller Regelungen für digitale Märkte durch die Gatekeeper genau beobachten, entschieden gegen Verstöße vorgehen und im Zweifelsfall Untersuchungsverfahren einleiten."

Die Untersuchung des vzbv fand auf Basis der vorliegenden Informationen auf einem Apple iPhone SE 2 mit dem Betriebssystem iOS 17.4 und einem Samsung Galaxy S20 mit dem Betriebssystem Google Android 13 statt. Beide Smartphones wurden für den Test auf die Werkseinstellungen zurückgesetzt. Die Auswertung erfolgte anhand eines entwickelten Kategoriensystems, das sich an den Gesetzesvorgaben orientiert. Die Prüfung erfolgte nach Veröffentlichung von iOS 17.4 am 6. März und für Android am Stichtag 7. März 2024.

Der vzbv hat in einem ersten Check die Umsetzung von Art. 6(3) (Deinstallation vorinstallierter Software und Standardeinstellungen) und 6(4) (Installation von Software-Anwendungen Dritter) des DMA für Google und Apple geprüft. Weitere Prüfungen zur Einhaltung des DMA seitens der Gatekeeper, zu denen auch Meta, Amazon, Microsoft und Bytedance gehören, seien vorbehaltlich möglich.

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Eine Stellungnahme von Google wurde hinzugefügt.

(mki)