Ab 1. April gelten neue Regeln zum Bonitäts-Scoring

Ab dem 1. April müssen Auskunfteien einmal im Jahr Anfragen zum Scorewert kostenlos beantworten.

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Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) weist darauf hin, dass ab dem morgigen 1. April das neue Auskunftsrecht zu Bonitätsbewertungen gilt. Unternehmen, die Informationen über die tatsächliche oder vermeintliche Zahlungsfähigkeit von Privatpersonen sammeln und verkaufen, müssen dann einzelfallbezogen und in allgemein verständlicher Form über das Zustandekommen von Scorewerten informieren. Betroffene haben künftig die Möglichkeit, Berechnungsfehler zu finden und korrigieren zu lassen.

Ab dem 1. April müssen Auskunfteien einmal im Jahr Anfragen zum Scorewert kostenlos beantworten. "Verbraucher sollten von ihrem Recht regen Gebrauch machen", erklärt vzbv-Vorstand Gerd Billen. Die Verbraucherschützer hatten 2008 in einer Studie Willkür beim Einsatz von Scoring-Verfahren festgestellt. Sie stellen einen Musterbrief (PDF-Datei) für Anfragen an Auskunfteien bereit.

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(anw)