Kompromiss beim Telekommunikationsgesetz ist perfekt

Die für das TK-Gesetz zuständige Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses spricht sich für eine starke Regulierung der Telekom und gegen eine pauschale Vorratsdatenspeicherung aus.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 76 Kommentare lesen
Lesezeit: 4 Min.

Seit Montagabend um zehn Uhr steht die neue Linie beim lange umstrittenen Telekommunikationsgesetz (TKG): Nach einer intensiven Verhandlungswoche haben sich die Mitglieder der für das Rahmenwerk der TK-Branche zuständigen Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses nun auf eine umfassende, knapp 110-seitige Überarbeitung der vom Parlament beschlossenen Version geeinigt, die heise online vorliegt. Am Mittwochabend wird das für die Streitschlichtung zwischen Bundesrat und Bundestag zuständige Gremium über die revidierte Version abstimmen, wobei kaum noch mit Änderungen zu rechnen ist. Abgeordnete fast aller Fraktionen sowie Verbändevertreter zeigten sich gegenüber heise online größtenteils zufrieden mit dem Erreichten.

Martina Krogmann etwa, Internet-Beauftragte der CDU/CSU-Fraktion, erklärte: "Wir haben endlich ein ausgewogenes Gesetz, das den Wettbewerb stärkt und einen vernünftigen Rechtsrahmen schafft." Aber auch Hubertus Heil, Sprecher für Telekommunikationspolitik der SPD-Fraktion und Verhandlungsführer der Bundestagsmitglieder der Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses, fällt ein Stein vom Herzen: "Wir haben eine vernünftige Lösung gefunden."

Bis zum Schluss am heftigsten umkämpft waren die Bestimmungen über den Wiederverkauf (Resale) von Produkten und Dienstleistungen der Deutschen Telekom. Der Bundestag hatte hier zunächst vorgesehen, dass Wettbewerber vom Platzhirschen auch Netzwerkleitungen zukaufen müssen (gebündeltes Resale). Im Vermittlungsausschuss wurden die Weichen nun klar auf ein entbündeltes Resale ohne eine entsprechende Auflage für die Konkurrenz gestellt. Allerdings gilt für den rosa Riesen und City-Carrier eine letzte Schonfrist von vier Jahren im Bereich des Teilnehmeranschlusses, in der sie ihre Produkte noch gebündelt verkaufen dürfen.

Bei Telekommunikationsdiensten -- und damit vor allem im Geschäft mit Internet-Zugängen -- muss die Telekom sofort Zugang zu ihren Endkundenangeboten zu Großhandelsbedingungen gewähren und Dritten so den Weitervertrieb im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ermöglichen. Zudem hat eine erweiterte Klausel ihren Weg in Paragraph 19 gefunden, wonach der Altmonopolist auch den Breitbandzugang "entbündeln" muss. Das bezieht sich auf den so genannten Bitstromzugang, auf dessen Basis alternative Provider vor allem eigene DSL-Angebote mit unterschiedlichen Bandbreiten und Preisabstufungen anbieten wollen.

Die Lobbyschlacht verloren hat die Telekom trotz Fürsprache aus Hessen ferner im Streit um Vorleistungen: Hier bleibt es bei der Verpflichtung für den Platzhirschen, Konkurrenten "gleichzeitig mit einer geplanten Entgeltmaßnahme im Endnutzerbereich" äquivalente Großhandelsangebote vorlegen zu müssen.

Größtenteils aufatmen kann die Wirtschaft, da einige von den Ländern geforderte Auflagen für die innere Sicherheit abgeschmettert wurden. So ist die sechsmonatige Speicherung aller TK-Daten zunächst vom Tisch. "Damit konnten wir der Wirtschaft Mehrbelastungen in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro ersparen", freut sich Heil. Auch bleibt es größtenteils bei der begrenzten staatlichen Kostenerstattungspflicht für die Inanspruchnahme von Netzbetreibern und Providern als Hilfssheriffs. Allerdings musste die rot-grüne Koalition auch Zugeständnisse machen: So gibt es trotz heftiger Proteste aus der Wirtschaft kein Geld vom Staat für die automatische Abfrage von Verbindungsdaten (Joker-Suche), mit deren Hilfe Sicherheitsbehörden Profile von Nutzern erstellen. Anders als vom Parlament vorgesehen, müssen die Betreiber zudem alle Angaben ohne Anonymisierung weiterleiten.

Nicht mehr die Rede ist zudem von einer Begrenzung der Zahl der Unternehmen, die zur Installation von Abhörboxen verpflichtet sind, auf Anbieter mit über 1000 Teilnehmern. Kleinere Provider müssen also teure Überwachungstechnik nachrüsten. Ausgenommen bleiben sollen aber nach wie vor alle Betreiber nicht öffentlicher Netze, sodass die Unterhalter von Corporate Networks wie Hotels oder Krankenhäuser laut Heil nicht betroffen sind von dem befürchteten Kostenhammer.

Dafür müssen die Anbieter von Prepaid-Karten im Mobilfunk künftig die persönlichen Daten der Käufer einsammeln, was das Bundesverwaltungsgericht zunächst beanstandet hatte. Zudem hat sich der Bundesrat ein Mitspracherecht bei der Verabschiedung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) gesichert, in der die Schnüffelklauseln des TKG konkretisiert werden. Dies könnte den Abstimmungsprozess über das neue Lauschpapier, der schon beim letzten Mal heftig umstritten war, weiter verzögern. Doch "diesen Preis mussten wir zahlen", betont Heil, "um den Kompromiss im Ganzen nicht zu gefährden". (Stefan Krempl) / (anw)