ADAC: Gesetzentwurf für die Pkw-Maut fehlt die Zweckbindung

Anlässlich der Entschlossenheit, mit der die CSU morgen den Gesetzentwurf zur Infrastrukturabgabe ins Bundeskabinett bringen möchte, gibt der ADAC zu bedenken, dass außer der Einwände der EU-Verkehrskommission wegen der Diskriminierung von Ausländern weitere Punkte zu klären seien

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 5 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Florian Pillau

Anlässlich der Entschlossenheit, mit der die CSU morgen den Gesetzentwurf zur Infrastrukturabgabe (vormals „Pkw-Maut“) ins Bundeskabinett bringen möchte, gibt der ADAC zu bedenken, dass außer der Einwände der EU-Verkehrskommission wegen der Diskriminierung von Ausländern weitere Punkte zu klären seien:

Die beiden Gesetzentwürfe, die Verkehrs- und Finanzministerium dem Bundeskabinett am Mittwoch vorlegen, enthalten zwar die Zusage, dass kein inländischer Autofahrer durch eine Pkw-Maut finanziell belastet wird. Der Club erwartet jedoch, dass diese Zusage nicht nur für die Einführungsphase, sondern auch für die Zukunft gilt. Sonst könne die Infrastrukturabgabe laut ADAC „sehr schnell und einfach zu finanziellen Mehrbelastungen der deutschen Autofahrer führen.“

Im Gesetzentwurf für die Pkw-Maut fehlt die Zweckbindung der eingehobenen Mittel zu Straßenbau und anderen Verkehrskosten.

(Bild: ADAC)

Ferner bezweifelt der Club die Erwartung des Bundesverkehrsministeriums (BMVI), allein von ausländischen Pkw-Fahrern Brutto-Einnahmen in Höhe von 700 Millionen Euro jährlich zu erzielen. Eine Studie des Verkehrswissenschaftlers Ralf Ratzenberger kommt - obwohl höhere Mautsätze angesetzt wurden - zu deutlich niedrigeren Einnahmeerwartungen. Hier erwartet der ADAC vom Verkehrsministerium, seine Berechnungen offenzulegen und transparent zu erläutern.

Darüber hinaus findet sich im Gesetzentwurf bislang kein Hinweis auf eine eindeutige Zweckbindung möglicher Einnahmen. Dies ist jedoch eine der zentralen Vorgaben des Koalitionsvertrags: Die Einnahmen der Infrastrukturabgabe sollen in erster Linie für den Erhalt und den Ausbau des Straßennetzes verwendet werden. Die hierfür notwendigen institutionellen Änderungen in der Verkehrshaushaltsfinanzierung sind laut ADAC derzeit nicht erkennbar.

Bestätigt sieht sich der ADAC in seiner Einschätzung, dass das Mautkonzept dem Diskriminierungsverbot der EU widerspricht. Die neue EU-Verkehrskommissarin Bulc hatte nach Medienberichten jüngst in einem Schreiben an das BMVI auf fehlende Vereinbarkeit des Gesetzentwurfs mit dem EU-Recht hingewiesen. (fpi)