Das ändert sich 2020 für Motorradfahrer

Seite 2: Euro 5: mehr Aufwand bei Luftkühlung

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Hingegen durften bei der Euro 3 noch 2,62 g/km ins Freie gepustet werden. Ähnlich verhält es sich bei den Grenzwerten der unverbrannten Kohlenwasserstoffe, die 2020 von 0,17 auf 0,10 g/km sanken (Euro 3: 0,33 g/km), die Stickoxide wurden von 0,09 auf 0,06 (Euro 3: 0,22 g/km) reduziert. Außerdem dürfen höchstens 0,0045 Gramm an Partikeln pro Kilometer ausgestoßen werden. Geprüft wird nach dem World Harmonized Motorcycle Test Cycle Phase 3. Um die Euro-5-Grenzwerte einzuhalten, müssen die Hersteller von Modellen mit großen, luftgekühlten Motoren meist besonders viel Aufwand betreiben, wie zum Beispiel Harley-Davidson.

Pflicht zur OBD II wird verschoben

Das zur Überwachung der Abgasreinigung dienende On-Board-Diagnosesystem II (OBD II) wird doch noch nicht wie ursprünglich geplant zur Pflicht. Es soll permanent alle relevanten Faktoren der Schadstoffreduktion registrieren und Fehler melden. Die EU-Kommission entsprach damit den Bitten der Hersteller um eine Verschiebung auf 2024, da sich die technische Umstellung als sehr schwierig erwies. Das ist bemerkenswert, da die OBD II in Autos schon seit 1996 vorgeschrieben ist und den Motorradherstellern die Einführung für 2020 seit vielen Jahren bekannt war. Wie sich die nächste Norm nennen wird, ob „Euro 5b” oder anders, ist noch nicht entschieden.

EU-Geräuschverordnung gilt weiterhin

Was die Lautstärke der Motorräder angeht, ändert sich vorerst nichts. Es gilt weiterhin die EU-Geräuschverordnung UNECE-R 41.04, die mit der Euro 4 im Jahr 2016 in Kraft getreten ist. Allerdings ist zu erwarten, dass sie 2024 überarbeitet werden wird. Zurzeit gilt ein Fahrgeräuschgrenzwert von 77 dB(A), der jedoch mit einem Prüfverfahren ermittelt wird, das zumindest umstritten ist. Es gibt einen genau definierten Bereich, in dem ein maximaler Schalldruck eingehalten werden muss. Viele Motorräder erreichen in der Realität aber beim Beschleunigen eine deutlich höhere Lautstärke. Mit der bestehenden Norm wurde zwar die Manipulation der Auspuffanlagen unterbunden, unter anderem sind manuell betätigte Klappenauspuffe bei Neufahrzeugen nicht mehr zulässig, der Grenzwert jedoch blieb. Ob künftig die Fahrgeräuschgrenzwerte reduziert werden oder das Prüfverfahren geändert wird, steht noch offen.

Ausnahmen sind möglich

Für einige Motorradhersteller von Kleinserien in der EU wird es wohl Erleichterungen bei den Vorschriften geben, möglicherweise auch nationale Ausnahmegenehmigungen. Der technische Aufwand für Euro 5 ist sehr hoch und entsprechend teuer in der Entwicklung. Nicht jede der kleinen Marken kann das finanziell stemmen, und um sie nicht in die Pleite zu treiben, könnte es sein, dass für sie einige der strengen Regelungen etwas entschärft, die Grundlagen der Euro 5 aber nicht angetastet werden. So gab es bislang schon bei der Euro 4 Ausnahmeregelungen, Sportenduros etwa benötigen kein ABS.

Neue Verkehrsregel, neues Schild

Bislang war es Autos grundsätzlich erlaubt im Überholverbot Einspurfahrzeuge – also Motorräder und Fahrräder – zu überholen. Das entsprechende Schild zeigte ein rotes Auto neben einem schwarzen Auto. Ab sofort wird es an „besonders gefahrenträchtigen Fahrbahnabschnitten“ gegen ein Schild ausgetauscht, das links ein Auto und rechts ein Motorrad und ein Fahrrad zeigt. Damit ist es Autofahrern untersagt, Einspurfahrzeuge zu überholen, selbst wenn der Sicherheitsabstand von 1,5 Meter innerorts bzw. zwei Meter außerorts eingehalten würde. Wer sich nicht daran hält, riskiert 150 Euro Bußgeld.

Parken auf Radwegen wird teurer

Auch für Motorradfahrer gilt: An Radwegen besteht ab jetzt ein Parkverbot von bis zu acht Metern vor Kreuzungen und Einmündungen. Auch ist in Fahrradzonen nun eine Höchstgeschwindigkeit von nur noch 30 km/h zulässig. Wer auf einem Fahrradweg parkt oder durch Halten in zweiter Reihe Radfahrer gefährdet wird zukünftig mit 100 Euro zur Kasse gebeten. Verunfallt ein Radfahrer aufgrund eines auf einem Radweg geparkten Fahrzeugs wird auch der Falschparker bestraft. (fpi)